Lauterbach verteidigt Cannabis-Gesetz als "Wende" in Drogenpolitik

() – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat das vom Kabinett beschlossene Cannabis-Gesetz gegen Kritik verteidigt. “Das Gesetz wird eine langfristige Wende in der deutschen Drogenpolitik darstellen”, sagte er am Mittwoch in Berlin.


“Ziel ist, den Schwarzmarkt und die Drogenkriminalität zurückzudrängen, das Dealen mit gestreckten oder toxischen Substanzen einzudämmen und die Konsumentenzahlen zu drücken”, fügte er hinzu. “Der Cannabiskonsum von hat wenig mit dem Cannabiskonsum von vor 30 Jahren zu tun”, so der Minister mit Blick auf steigende THC-Konzentrationen und Streckmittel auf dem Schwarzmarkt. Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung Cannabis teilweise legalisieren. So soll künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm sowie der Anbau von drei zum Eigenkonsum erlaubt sein.

Der Verkauf wird aber vorerst nur in sogenannten “Cannabis Social Clubs” möglich sein. Eine Abgabe in Fachgeschäften, wie sie ursprünglich vorgesehen war, ist dagegen noch kein Teil der jetzt beschlossenen Regierungspläne. Diese soll später im Rahmen eines weiteren Gesetzentwurfs in regionalen Modellprojekten erlaubt werden. In den Cannabis-Vereinen ist die Abgabe ausschließlich an Mitglieder erlaubt, maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat.

Heranwachsende unter 21 Jahren dürfen nur 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des zulässigen THC-Gehalts auf zehn Prozent erhalten.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Karl Lauterbach am 16.08.2023

Lauterbach verteidigt Cannabis-Gesetz als "Wende" in Drogenpolitik

Zusammenfassung

  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigt beschlossenes Cannabis-Gesetz.
  • Ziel ist es, den Schwarzmarkt, Drogenkriminalität und Konsumentenzahlen zurückzudrängen.
  • Teilweise Legalisierung: Besitz von bis zu 25 Gramm und Anbau von drei Pflanzen zum Eigenkonsum erlaubt.
  • Verkauf nur in “Cannabis Social Clubs” möglich; Fachgeschäfte-Abgabe in regionalen Modellprojekten geplant.
  • Abgabe in Vereinen nur an Mitglieder und mit Mengenbegrenzungen (25g/Tag, 50g/Monat).
  • Heranwachsende unter 21 Jahren dürfen nur 30g pro Monat mit maximal 10% THC-Gehalt erhalten.

Fazit

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigt das beschlossene Cannabis-Gesetz und betont die langfristige Wende in der deutschen Drogenpolitik. Das Ziel sei es, den Schwarzmarkt einzudämmen und die Konsumentenzahlen zu reduzieren. Die Legalisierung umfasst den Besitz von bis zu 25 Gramm und den Anbau von drei Pflanzen zum Eigenkonsum. Der Verkauf wird zunächst nur in “Cannabis Social Clubs” möglich sein. Abgabe in Fachgeschäften soll später in regionalen Modellprojekten erlaubt werden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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