Buschmann hält Umwidmung der WSF-Mittel für verfassungswidrig

() – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hält eine anderweitige Weiterverwendung der Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für nicht rechtmäßig. “Eine nachträgliche Umwidmung der Mittel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für ein allgemeines Konjunkturprogramm wäre verfassungswidrig”, sagte er dem “Handelsblatt”.


Der in der Coronapandemie errichtete Sondertopf wurde in der Energiekrise reaktiviert, um deren Folgen abzufedern. Finanziert werden mit den bis zu 200 Milliarden vor allem die - und Gaspreisbremsen. Wegen sinkender Preise dürfte deren Finanzierung aber günstiger werden – weshalb viel im Topf übrig ist. Grüne und SPD wollen die Mittel nutzen, um die Konjunkturflaute zu bekämpfen.

So will etwa Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit den Mitteln einen bis zu 40 Milliarden Euro teuren Industriestrompreis finanzieren. Die zusätzlichen Kreditermächtigungen im WSF seien jedoch nur durch eine Ausnahme von der Schuldenbremse möglich gewesen, sagte Buschmann. Dabei bestehe eine “Verknüpfung mit der besonderen Notlage in Folge der Energiekrise und der daraus resultierenden Preissteigerungen”. Auch der Notlagenbeschluss des Deutschen Bundestages betone die gesetzliche Zweckbindung.

“Die im politischen Raum vorgeschlagene Verwendung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Konjunkturmaßnahmen halte ich daher für verfassungsrechtlich problematisch”, so Buschmann. “Statt neue Schulden aufzunehmen, sollten wir dazu alte Bürokratie abbauen. Der Abbau unnötiger Vorschriften ist ein Konjunkturpaket zum Nulltarif.” Deshalb werde in seinem Ministerium “mit Hochdruck an Eckpunkten für ein neues Bürokratieentlastungsgesetz gearbeitet”, sagte der Justizminister.

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Bildhinweis: Marco Buschmann (Archiv)

Buschmann hält Umwidmung der WSF-Mittel für verfassungswidrig

Zusammenfassung

  • Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hält eine anderweitige Weiterverwendung der Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für nicht rechtmäßig.
  • Der WSF wurde in der Coronapandemie errichtet und in der Energiekrise reaktiviert.
  • Finanziert werden mit den bis zu 200 Milliarden Euro vor allem die Strom- und Gaspreisbremsen.
  • Grüne und SPD wollen die Mittel nutzen, um die Konjunkturflaute zu bekämpfen.
  • Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) möchte die Mittel für einen bis zu 40 Milliarden Euro teuren Industriestrompreis einsetzen.
  • Buschmann hält die Verwendung des WSF für Konjunkturmaßnahmen für verfassungsrechtlich problematisch.
  • Er schlägt statt neuer Schulden den Abbau unnötiger Vorschriften als Konjunkturpaket zum Nulltarif vor.
  • In seinem Ministerium wird an Eckpunkten für ein neues Bürokratieentlastungsgesetz gearbeitet.

Fazit

Bundesjustizminister Marco Buschmann hält die Verwendung übriggebliebener Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für ein allgemeines Konjunkturprogramm für verfassungswidrig. Die und die SPD wollen diese Mittel verwenden, um die wirtschaftliche Flaute zu bekämpfen. Buschmann betont die gesetzliche Zweckbindung der Mittel des WSF und sieht eine “Verknüpfung mit der besonderen Notlage in Folge der Energiekrise”. Anstatt neue Schulden aufzunehmen, schlägt Buschmann den Abbau unnötiger Vorschriften vor.

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