Rechtsexperten äußern Zweifel an Faesers Clan-Abschiebeplänen

Berlin () – In der Diskussion über die Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), Mitglieder krimineller Groß auch dann abzuschieben, wenn diese sich selbst nicht nachweislich strafbar gemacht haben, äußern sich Rechtsexperten skeptisch. “Ich kann mir nicht vorstellen, dass im ernsthaft erwogen wird, dass allein wegen ihrer Mitgliedschaft zu einer ausgewiesen werden”, sagte der Staatsrechtler Ulrich Battis dem “Tagesspiegel” (Dienstagsausgabe).


Ausweisungen müssten als Eingriff in Grundrechte “immer im Einzelfall gerechtfertigt sein”, so der Rechtswissenschaftler. Der Asylrechtsexperte Daniel Thym von der Universität Konstanz sagte, dass die Vorschläge an eine “Geisterdiskussion” grenzten. Selbst wenn die Behörden zu dem Schluss kämen, dass ein Grund für eine Ausweisung vorliege, dann stehe den Betroffenen immer noch der Klageweg offen. Die -Innenexpertin Lamya Kaddor kritisierte, es sei schwierig und grundsätzlich nur in Ausnahmefällen möglich, “Menschen ohne strafrechtliche Verurteilung unter Generalverdacht zu stellen”.

Es solle bei der für die Terrorbekämpfung vorgesehenen Ausnahme bleiben, sagte sie dem “Tagesspiegel”.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Nancy Faeser (Archiv)

Rechtsexperten äußern Zweifel an Faesers Clan-Abschiebeplänen

Zusammenfassung

  • Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zur Abschiebung von Mitgliedern krimineller Großfamilien werden diskutiert.
  • Rechtsexperten äußern sich skeptisch und verweisen auf Grundrechte.
  • Ausweisungen müssen im Einzelfall gerechtfertigt sein, sagt Staatsrechtler Ulrich Battis.
  • Asylrechtsexperte Daniel Thym bezeichnet Vorschläge als “Geisterdiskussion”.
  • Grünen-Innenexpertin Lamya Kaddor kritisiert, Menschen ohne strafrechtliche Verurteilung unter Generalverdacht zu stellen.

Fazit

Rechtsexperten äußern Zweifel an den Plänen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Mitglieder krimineller Großfamilien abzuschieben, auch wenn diese sich nicht nachweislich strafbar gemacht haben. Staatsrechtler Ulrich Battis betont, dass solche Maßnahmen im Einzelfall gerechtfertigt sein müssen, während die Grünen-Politikerin Lamya Kaddor Faesers Vorschlag als schwierig und nur in Ausnahmefällen möglich einstuft.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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