OVG bestätigt Entlassung von Polizist wegen Likes für rechte Posts

() – Das Oberverwaltungsgericht Berlin- hat die Entscheidung der Berlin, einen Kriminalkommissaranwärter wegen Likes für rechtsextreme Posts aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf zu entlassen, für rechtmäßig erklärt und den Antrag des Polizeibeamten auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.


Der hatte laut der Dienstbehörde zahlreiche Internetbeiträge der “Neuen Rechten” verfolgt und mehrere von ihnen gelikt. Die Beiträge enthielten demnach Schmähungen von Muslimen, Gleichsetzungen von Coronaschutzmaßnahmen mit der Verfolgung von Juden im Nationalsozialismus und die Verächtlichmachung von Repräsentanten der Bundesrepublik . Der vierte Senat bekräftigte nun, dass allen Landesbeamten ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin abzuverlangen sei. Es sei unverzichtbar, dass die Beamten den Staat und die geltende verfassungsrechtliche Ordnung bejahten und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzierten, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angriffen, bekämpften und diffamierten.

Bestünden begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten auf Widerruf, müsse die Dienstbehörde ihn entlassen, so das Gericht. Es sei nicht notwendig, dass eine verfassungsfeindliche Einstellung erwiesen sei.

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Bildhinweis: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Archiv)

OVG bestätigt Entlassung von Polizist wegen Likes für rechte Posts

Zusammenfassung

– Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärt Entlassung eines Kriminalkommissaranwärters für rechtmäßig
– Polizeibeamter hatte rechtsextreme Posts gelikt
– Beiträge enthielten Schmähungen von Muslimen, Gleichsetzungen von Coronaschutzmaßnahmen mit Verfolgung von Juden und Verächtlichmachung von Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland
– Beamte müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und sich von verfassungsfeindlichen Gruppen distanzieren
– Dienstbehörde muss Beamte bei begründeten Zweifeln an Verfassungstreue entlassen

Fazit

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Entlassung eines Kriminalkommissaranwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf für rechtmäßig erklärt. Der Polizeibeamte hatte zahlreiche rechtsextreme Internetbeiträge gelikt, darunter Schmähungen von Muslimen, Gleichsetzungen von Coronaschutzmaßnahmen mit der Verfolgung von Juden im Nationalsozialismus und Verächtlichmachungen von Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland. Das Gericht betonte, dass von allen Landesbeamten ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung verlangt werde und sie sich von verfassungsfeindlichen Gruppen und Bestrebungen distanzieren müssten.

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