Sebnitz () – Nach dem Angriff auf zwei Bewohner einer Unterkunft für Geflüchtete im sächsischen Sebnitz hat die Polizei Dresden einen ersten Tatverdächtigen ermitteln können. “Der junge Mann steht im Verdacht, mit einer Sturmhaube maskiert in das Haus an der Langen Straße eingedrungen zu sein und zwei Hausbewohner (16, 18) mit einer Stange attackiert zu haben”, teilte die Polizei Sachsen am Montag mit.
Die Wohnung des Verdächtigen ist bereits am Sonntagabend durchsucht worden. Dabei wurden “verschiedene Beweismittel” sichergestellt, so die Polizei. Zuvor kursierte ein Video des Übergriffs in den Sozialen Medien. Darin waren zunächst zwei maskierte Männer zu sehen, die mit Eisenstangen bewaffnet am Fuß einer Treppe in einem Wohnhaus stehen.
Zuvor sollen sie sich gewaltsam Zutritt zu dem Haus verschafft haben. Die Polizei sprach am Sonntag von vier Tatverdächtigen, gegen die anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch ermittelt werde. Dem Tatverdächtigen wird zudem vorgeworfen, fremdenfeindliche Parolen gerufen zu haben.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Polizistin (Archiv) |
Zusammenfassung
- Angriff auf zwei Bewohner einer Unterkunft für Geflüchtete in Sebnitz, Sachsen
- Polizei Dresden ermittelt ersten Tatverdächtigen
- Verdächtiger soll maskiert und mit Stange bewaffnet in das Haus eingedrungen sein
- Wohnung des Verdächtigen durchsucht, verschiedene Beweismittel sichergestellt
- Video des Übergriffs kursierte in Sozialen Medien
- Polizei spricht von vier Tatverdächtigen
- Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch
- Tatverdächtiger soll fremdenfeindliche Parolen gerufen haben
Fazit
Nach einem Angriff auf zwei Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft im sächsischen Sebnitz hat die Polizei einen ersten tatverdächtigen Mann ermittelt. Er soll maskiert in das Haus eingedrungen sein und zwei Bewohner mit einer Stange attackiert haben. Die Polizei ermittelt zudem gegen vier Tatverdächtige wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch. Dem tatverdächtigen Mann wird zusätzlich vorgeworfen, fremdenfeindliche Parolen gerufen zu haben.
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