Justizminister treibt neues V-Mann-Gesetz für Polizei voran

() – Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf für ein Gesetz vorgelegt, welches den Einsatz von V-Leuten der zur Strafverfolgung regeln soll. In der vergangenen Woche ging das Papier dem Bundesinnenministerium zur Abstimmung zu, wie der “Spiegel” berichtet.


Der Referentenentwurf aus dem von Marco Buschmann (FDP) geführten Justizministerium sieht demnach Änderungen in der Strafprozessordnung vor. So soll die der Informanten etwa fortlaufend gerichtlich kontrolliert werden. Striktere Vorgaben soll es der Vorlage zufolge auch bei Dauer und Bezahlung von V-Mann-Einsätzen geben. Zukünftig sollen Personen höchstens fünf Jahre lang als Polizeispitzel arbeiten und finanziell nicht von Geldzahlungen der abhängig sein.

Aussagen vor Gericht sollen mithilfe einer “audiovisuellen Vernehmung” und entsprechenden Verfremdungen möglich sein, um die Identität der Informanten zu schützen. Mit der Reform würde die Ampel eine seit Jahrzehnten bestehende Gesetzeslücke schließen. Während es für V-Leute des Verfassungsschutzes seit der Aufarbeitung der rechtsterroristischen Morde des “Nationalsozialistischen Untergrunds” (NSU) strenge Regeln gibt, arbeiten Informanten der Polizei noch immer ohne eine eigene gesetzliche Grundlage. Rechtliche Basis ihres Einsatzes sind bislang nur vergleichsweise lax gehaltene Verwaltungsvorschriften und eine allgemeine Klausel der Strafprozessordnung.

Innerhalb der könnte der Vorstoß in den nächsten Monaten zu Spannungen führen. Zwar einigte sich die Ampel schon im Koalitionsvertrag grundsätzlich auf eine Reform des V-Mann-Wesens, mit dem Vorgang vertraute Beamte befürchten jedoch, dass Druck aus den Polizeibehörden und aus dem eigenen Haus Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zusetzen könnten.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Marco Buschmann (Archiv)

Justizminister treibt neues V-Mann-Gesetz für Polizei voran

Zusammenfassung

– Bundesjustizministerium legt Entwurf für Gesetz zur Regelung von V-Leuten der Polizei vor
– Änderungen in der Strafprozessordnung vorgesehen
– Fortlaufende gerichtliche Kontrolle der Informantenarbeit
– Striktere Vorgaben bei Dauer und Bezahlung von V-Mann-Einsätzen
– Höchstens fünf Jahre als Polizeispitzel arbeiten, finanzielle Unabhängigkeit von Behörden
– “Audiovisuelle Vernehmung” zum Schutz der Identität vor Gericht
– Schließung einer seit Jahrzehnten bestehenden Gesetzeslücke

Fazit

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Einsatz von V-Leuten der Polizei zur Strafverfolgung regeln soll. Der Entwurf sieht vor, dass die Arbeit der Informanten fortlaufend gerichtlich kontrolliert wird und strengere Vorgaben bei Dauer und Bezahlung von V-Mann-Einsätzen gelten. Künftig sollen Personen maximal fünf Jahre als Polizeispitzel arbeiten und nicht von Geldzahlungen der Behörden abhängig sein. Mit der Reform würde die Ampel eine seit Jahrzehnten bestehende Gesetzeslücke schließen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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