Kommunen fordern Verankerung von Klimaanpassung im Grundgesetz

() – Die Kommunen in fordern, den Schutz vor den Folgen von Extremwetterereignissen in die Verfassung aufzunehmen. Angesichts zu erwartender Milliardenkosten müsse die sogenannte Anpassung an den Klimawandel “künftig als echte Gemeinschaftsaufgabe in Artikel 91a GG” verankert werden, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der “Neuen Osnabrücker Zeitung”.


Damit dürfte dann der Bund den Kommunen für Anpassungsmaßnahmen zur Verfügung stellen. Im Artikel 91a des Grundgesetzes werden solche gemeinschaftlichen Aufgaben geregelt. Derzeit gehört unter anderem der Küstenschutz dazu. Gerade erst hat das Bundeskabinett ein bundesweit geltendes Klimaanpassungsgesetz beschlossen.

Künftig werden auch die Landkreise sogenannte Klimaanpassungskonzepte ausarbeiten müssen. Landsberg mahnte, dass es neben realistischen Zielen auch eine “auskömmliche Finanzierung” für Planung und Umsetzung geben müsste. Und es brauche ein nachhaltiges Aktionsprogramm. “Das ist ein Prozess, der viele Jahre in Anspruch nehmen wird”, so Landsberg weiter.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek (Archiv)

Kommunen fordern Verankerung von Klimaanpassung im Grundgesetz

Zusammenfassung

  • Kommunen in Deutschland fordern Schutz vor Extremwetterereignissen in der Verfassung
  • Anpassung an den Klimawandel soll als Gemeinschaftsaufgabe in Artikel 91a GG verankert werden
  • Bund könnte Kommunen Geld für Anpassungsmaßnahmen zur Verfügung stellen
  • Bundeskabinett beschließt bundesweites Klimaanpassungsgesetz
  • Landkreise müssen Klimaanpassungskonzepte entwickeln
  • Nachhaltiges Aktionsprogramm und ausreichende Finanzierung gefordert

Fazit

Kommunen fordern, den Schutz vor den Folgen von Extremwetterereignissen in die Verfassung aufzunehmen. Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, schlägt vor, die Anpassung an den Klimawandel als Gemeinschaftsaufgabe in Artikel 91a des Grundgesetzes zu verankern. Damit könnte der Bund den Kommunen Geld für Anpassungsmaßnahmen zur Verfügung stellen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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