Wissing verteidigt Kürzungen bei Radwege-Förderung

() – Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat den Vorwurf zurückgewiesen, er wolle beim Radwegeausbau sparen. “Einspruch. Für den Radverkehr sind in erster Linie Länder und Kommunen zuständig”, sagte Wissing der “Rheinischen Post” (Samstagausgabe).


“Der Bund unterstützt, wo er kann.” Er rief Länder und Kommunen auf, mehr in Radwege zu investieren und dafür bereitstehende Gelder abzurufen. “Ich sage den Ländern und Kommunen: Bitte nehmt das und investiert es.”

Nur wenn 2024 die bereitstehenden 260 Millionen auch abgerufen würden, “habe ich überhaupt eine Grundlage, um mich beim Finanzminister für 2025 für mehr Geld einzusetzen”, so der FDP-Politiker. “Wir können mit wenig Geld einen Radweg von vielen Kilometern vom Stückwerk zur wertvollen Infrastruktur machen.” Er empfinde es als “großen Mangel an , wenn Lücken bei Radwegen nicht geschlossen werden”. In dieser Legislaturperiode stünden insgesamt 2,9 Milliarden Euro für die Radverkehrsförderung bereit.

“Davon entfallen 425 Millionen Euro auf das Haushaltsjahr 2024”, sagte Wissing. Im Rahmen des Klimaschutzsofortprogramms seien zudem in den Jahren 2022 und 2023 zusätzliche Mittel für die Radverkehrsförderung bereitgestellt worden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Volker Wissing in einem Post-LKW am 13.07.2023

Wissing verteidigt Kürzungen bei Radwege-Förderung

Zusammenfassung

  • Bundesverkehrsminister Volker Wissing weist Vorwurf zurück, beim Radwegeausbau sparen zu wollen.
  • Wissing betont Zuständigkeit von Ländern und Kommunen für Radverkehr und ruft sie zur in Radwege auf.
  • Für 2024 stehen 260 Millionen Euro bereit, deren Abruf Grundlage für mehr Geld in 2025 sein kann.
  • Insgesamt stehen in dieser Legislaturperiode 2,9 Milliarden Euro für die Radverkehrsförderung bereit.
  • Zusätzliche Mittel für Radverkehrsförderung durch Klimaschutzsofortprogramm in den Jahren 2022 und 2023.

Fazit

Bundesverkehrsminister Volker Wissing weist den Vorwurf zurück, beim Radwegeausbau sparen zu wollen und betont, dass Länder und Kommunen in erster Linie für den Radverkehr zuständig sind. Er fordert sie auf, mehr in Radwege zu investieren und bereitstehende Gelder abzurufen. In dieser Legislaturperiode stehen insgesamt 2,9 Milliarden Euro für die Radverkehrsförderung bereit, davon entfallen 425 Millionen Euro auf das Haushaltsjahr 2024. Im Rahmen des Klimaschutzsofortprogramms wurden zudem zusätzliche Mittel für die Radverkehrsförderung in den Jahren 2022 und 2023 bereitgestellt.

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