Kabinett beschließt Änderung des Richtergesetzes

() – Die Bundesregierung will die Regelungen für ehrenamtliche Richter verschärfen. Eine entsprechende Änderung des Richtergesetzes wurde am Donnerstag vom Bundeskabinett beschlossen.


Unter anderem soll damit die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits anerkannte Pflicht zur Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richtern gesetzlich verankert und als zwingende Regelung ausgestaltet werden. Der Entwurf sieht vor, dass niemand zum ehrenamtlichen Richter berufen werden darf, wenn Zweifel daran bestehen, dass die Person “jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt”. Dazu wird ein neuer Artikel in das Richtergesetz (DRiG) eingefügt. Um sicherzustellen, dass auch ein späteres Verhalten während der Zeit der Ausübung des Amtes als Schöffen zur Abberufung führen muss, erfolgt darüber hinaus auch eine weitere Klarstellung: Damit soll verdeutlicht werden, “dass es für die Frage der Abberufung nicht auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem die betroffene Person Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufkommen lässt”.

Durch einen neu eingefügten Artikel wird in dem Entwurf zudem klargestellt, dass die Versetzung hauptamtlicher Richter in den Ruhestand und ein gerichtliches Disziplinarverfahren wegen eines Dienstvergehens nebeneinander durchgeführt werden können. “Ein funktionierender Rechtsstaat ist entscheidend für eine funktionierende ”, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Wesentlich hierfür sei das Vertrauen der Bürger in eine unabhängige , die ihre Entscheidungen in Einklang mit dem Grundgesetz treffe.

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Bildhinweis: Justizzentrum Halle (Saale)

Kabinett beschließt Änderung des Richtergesetzes

Zusammenfassung

– Bundesregierung verschärft Regelungen für ehrenamtliche Richter
– Änderung des Richtergesetzes vom Bundeskabinett beschlossen
– Pflicht zur Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richtern wird gesetzlich verankert
– Niemand darf berufen werden, wenn Zweifel an freiheitlich-demokratischem Engagement bestehen
– Neuer Artikel im Deutschen Richtergesetz (DRiG) eingefügt
– Klarstellung: Schöffen können auch nach Amtszeit abberufen werden, wenn Verfassungstreue in Zweifel steht
– Versetzung hauptamtlicher Richter in Ruhestand und Disziplinarverfahren werden parallel möglich

Fazit

Die Bundesregierung will die Regelungen für ehrenamtliche Richter verschärfen. Durch eine Änderung des Richtergesetzes soll die Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richtern gesetzlich verankert werden. Niemand darf zum ehrenamtlichen Richter berufen werden, wenn Zweifel daran bestehen, dass die Person “jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt”. Ein späteres Verhalten während der Amtszeit, das Zweifel an der Verfassungstreue aufkommen lässt, soll zur Abberufung führen.

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