Bundesregierung beschließt Erleichterungen für Spätaussiedler

() – Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes beschlossen. Die Änderung ist eine Reaktion auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2021, mit dem die Anforderungen an ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum erhöht wurden.


Dies gilt für diejenigen, die zuvor ein Bekenntnis zu einem anderen Volkstum abgegeben haben, indem sie in amtlichen Dokumenten eine nichtdeutsche Volkszugehörigkeit haben eintragen lassen. Diese erhöhten Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts sind für die Betroffenen aufgrund der hohen Komplexität offenbar schwerlich nachvollziehbar, die dem Urteil angepasste Verwaltungspraxis führte deswegen zu deutlich mehr Ablehnungen der Aufnahmeanträge mit einem Bekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum. Durch die Anpassung des soll die Rückkehr zur früheren Verwaltungspraxis ermöglicht werden: Künftig geht die Änderung der Volkszugehörigkeit in allen amtlichen Dokumenten bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete früheren Bekenntnissen zu einem nichtdeutschen Volkstum vor. Nach wie vor reichen ernsthafte erfolglose Änderungsbemühungen aus, die von den Antragstellern entsprechend nachgewiesen werden müssen.

“Mit dem heute von uns im Kabinett beschlossenen Entwurf für eine entsprechende Gesetzesänderung ermöglichen wir den wieder eine unkompliziertere Aufnahme in ihrer historischen Heimat”, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).

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Bundesregierung beschließt Erleichterungen für Spätaussiedler

Zusammenfassung

  • Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes beschlossen.
  • Die Änderung reagiert auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches die Anforderungen an ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum erhöhte.
  • Die Änderung betrifft Personen, die in amtlichen Dokumenten eine nichtdeutsche Volkszugehörigkeit angegeben haben.
  • Aufgrund der hohen Komplexität der erhöhten Anforderungen gibt es mehr Ablehnungen der Aufnahmeanträge.
  • Durch die Anpassung des Gesetzes wird eine Rückkehr zur früheren Verwaltungspraxis ermöglicht.
  • Änderung der Volkszugehörigkeit in amtlichen Dokumenten hat Priorität vor früheren Bekenntnissen zu einer nichtdeutschen Volkszugehörigkeit.
  • Ersthafte erfolglose Änderungsbemühungen reichen für eine Aufnahme noch immer aus und müssen von den Antragstellern nachgewiesen werden.
  • Bundesinnenministerin Nancy Faeser begrüßt die Gesetzesänderung, da sie den Menschen eine unkompliziertere Aufnahme in ihrer historischen Heimat ermöglicht.
  • Fazit

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes beschlossen. Die Änderung reagiert auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches die Anforderungen an ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum erhöht hat. Dies betraf Personen, die in offiziellen Dokumenten eine nicht-deutsche Volkszugehörigkeit angegeben haben. Durch die Komplexität der neuen Anforderungen gab es mehr Ablehnungen von Aufnahmeanträgen. Die Gesetzesänderung soll eine Rückkehr zur vorigen Regelung ermöglichen. Zukünftig soll die Änderung der Volkszugehörigkeit in offiziellen Dokumenten über bisherige Bekenntnisse zu einer nicht-deutschen Volksgruppe stehen. Nach wie vor müssen Antragsteller ernsthafte und erfolglose Bemühungen zur Änderung nachweisen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser kommentierte, die Änderung würde eine einfachere Aufnahme in ihrer historischen Heimat ermöglichen.

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