Bischof: Kirchensteuer könnte für Schmerzensgeld verwendet werden

() – Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf schließt nicht aus, dass Schmerzensgeld-Zahlungen an Opfer von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche künftig aus Kirchensteuermitteln geleistet werden. “Wenn es so weit käme, dass die Zinserträge des Bistumsfonds nicht mehr ausreichen und Kirchensteuermittel nötig werden, müssten wir noch einmal neu überlegen”, sagte er der “Rheinischen Post” (Samstagausgabe).


Auf die Frage, ob sich die katholische Kirche von einer Solidargemeinschaft zur Haftungsgemeinschaft wandle, entgegnete Kohlgraf: “Moralisch gesehen sind wir fast schon in einer Haftungsgemeinschaft.” Hintergrund ist ein Gerichtsurteil, wonach das Erzbistum einem Betroffenen von sexualisierter Gewalt 300.000 Schmerzensgeld muss und damit als Institution in die Haftung genommen wird. Kohlgraf sagte, er glaube, dass diese Entscheidung “für alle Bistümer relevant sein kann und relevant sein wird”. Es liege allerdings immer in der Hand des einzelnen Betroffenen, ob er zivilrechtliche Schritte einleitet, so Kohlgraf.

“Es ist das gute jedes Betroffenen. Die entscheidende Frage wird immer sein, ob es ein institutionelles Versagen war. Jeder einzelne Fall muss geprüft werden. Und ja, es verändert noch einmal die Situation.”

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Katholischer Pfarrer in einer Messe

Bischof: Kirchensteuer könnte für Schmerzensgeld verwendet werden

Zusammenfassung

  • Mainzer Bischof Peter Kohlgraf schließt Schmerzensgeld-Zahlungen aus Kirchensteuermitteln nicht aus
  • Gerichtsurteil: Erzbistum Köln muss 300.000 Euro Schmerzensgeld an Opfer zahlen
  • Entscheidung könnte für alle Bistümer relevant sein
  • Institutionelles Versagen muss in jedem einzelnen Fall geprüft werden

Fazit

Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf schließt nicht aus, dass Schmerzensgeld-Zahlungen an Opfer von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche aus Kirchensteuermitteln geleistet werden. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil, wonach das Erzbistum Köln 300.000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss. Kohlgraf sagte, er glaube, dass diese Entscheidung “für alle Bistümer relevant sein kann und relevant sein wird”.

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