Bund und Länder prüfen radikale Reform der Grunderwerbsteuer

Berlin () – Die Finanzministerien des Bundes und der Länder prüfen eine radikale Reform der Grunderwerbsteuer, die es den Ländern erlauben würde, den privaten Immobilienerwerb zur Selbstnutzung besserzustellen – bis hin zur völligen Steuerbefreiung. Das berichtet die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” unter Berufung auf einen Diskussionsentwurf aus dem von Christian Lindner (FDP).


Dieser sieht demnach großen Spielraum der Länder beim privaten Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung vor. Einzige Bedingung wäre, dass sie zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Wie die Zeitung schreibt, sollen die Länder einen ermäßigten Steuersatz anbieten dürfen, dieser könnte auch null sein. Zudem könnte er einmal oder mehrmals angeboten werden, er könnte auf einen bestimmten Betrag begrenzt werden oder unbegrenzt gelten.

“Bei einem ermäßigten Steuersatz von null Prozent bis zu einer bestimmten Bemessungsgrundlage kann ein Land zudem die Wirkung eines Freibetrags erreichen”, zitiert die FAZ aus dem Gesetzentwurf. Zudem ist vorgesehen, die Regeln zu ändern, mit denen die Umgehung der Steuer mithilfe von Immobiliengesellschaften verhindert werden soll. Weiter sieht der Diskussionsentwurf vor, nicht länger danach zu gehen, wie viele Anteile an einer Gesellschaft gekauft werden und wie lange sie gehalten werden, sondern danach zu gehen, ob ein einzelner alle Anteile kauft oder eine Gruppe “miteinander abgestimmt” diese erwirbt. Wenn andere Erwerber nur im “dienenden Interesse” mit von der Partie seien, sollten ihre Anteile den übrigen zugerechnet werden.

Umstrukturierungen von würden ausgeblendet, solange sich der “bestimmende Einfluss” über das nicht ändere. Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer von derzeit rund 17 Milliarden steht den Ländern zu. Diese können selbst über den Steuersatz entscheiden. In beträgt er 3,5 Prozent, in den übrigen Bundesländern liegt er zwischen 5 und 6,5 Prozent.

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Bildhinweis: Hausfassade

Bund und Länder prüfen radikale Reform der Grunderwerbsteuer

Zusammenfassung

– Finanzministerien von Bund und Ländern prüfen Reform der Grunderwerbsteuer
– Reform könnte privaten Immobilienerwerb zur Selbstnutzung begünstigen oder sogar steuerfrei machen
– Dies geht aus einem Diskussionsentwurf von Christian Lindner (FDP) hervor
– Länder könnten ermäßigte Steuersätze anbieten, die auch null sein können
– Auch die Regeln zur Verhinderung von Steuerumgehung durch Immobiliengesellschaften könnten geändert werden
– Diskussionsentwurf schlägt vor, nicht nach Anteilskauf und Haltedauer zu beurteilen, sondern danach, ob ein Einzelner oder eine abgestimmte Gruppe alle Anteile kauft
– Bei Umstrukturierung von Unternehmen bleibt der “bestimmende Einfluss” über das Grundstück relevant
– Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer von derzeit rund 17 Milliarden Euro fällt den Ländern zu, die selbst über den Steuersatz entscheiden können; in Bayern ist dieser der niedrigste mit 3,5%

Fazit

Die Finanzministerien von Bund und Ländern prüfen eine Reform der Grunderwerbsteuer. Diese Reform könnte es den Ländern ermöglichen, den privaten Immobilienerwerb zur Selbstnutzung steuerlich zu begünstigen, eventuell sogar bis zur kompletten Steuerbefreiung. Ein Diskussionsentwurf aus dem Haus von Finanzminister Lindner (FDP) sieht einen großen Spielraum für die Länder beim privaten Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung vor, solange diese zur eigenen Nutzung dienen. Dies könnte einen ermäßigten Steuersatz beinhalten, der auch null sein könnte, und dieser könnte einmal oder mehrmals angeboten werden. Zudem sollen die Regeln für die Verhinderung einer Steuerumgehung durch Immobiliengesellschaften geändert werden.

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