IW: Entlastungen in Energiekrise übersteigen teilweise Belastungen

() – Die drei “Entlastungspakete” der Bundesregierung in der Energiekrise haben die Belastungen der Haushalte teilweise überkompensiert. Das ergab eine Analyse des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln, die am Montag veröffentlicht wurde.


In Summe ist es der demnach gelungen, durch die Hilfspakete die inflationsbedingten Belastungen für die Privathaushalte “substanziell” abzufedern, teilweise überstiegen die Entlastungen sogar die Belastungen. Ein vollständiger Ausgleich sei beispielsweise für Familien im niedrigen Einkommensbereich gelungen, die wohngeldberechtigt sind und somit von den höheren Leistungen der Wohngeld-Plus Reform zum 1. Januar 2023 profitierten. Für viele andere Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen können die Belastungen vollständig ausgeglichen werden, sofern sie die staatlich subventionierte Inflationsausgleichsprämie vom Arbeitgeber erhalten. Das IW lieferte auch einige Beispielrechnungen: So hätte etwa eine vierköpfige mit einem Jahresbrutto von 40.000 mehr Entlastungsleistungen bekommen können, als zum Ausgleich der Mehrbelastungen nötig gewesen wäre.

Durch die Preisanstiege müsste diese Beispielfamilie 5.388 Euro mehr , relativ zum Nettoeinkommen liegen die Belastungen bei 7,6 Prozent im Jahr 2022 und 6,8 Prozent im Jahr 2023. Der Staat entlastet hier mit 8.543 Euro, macht ein Plus von 3.155 Euro. Hauptgrund sind hierbei laut IW die Erhöhungen des Wohngelds und des Kinderzuschlags, die insbesondere Familien mit geringen Einkommen unterstützen. Weniger staatliche Hilfe erhalten kinderlose Normalverdiener: Ein Single mit einem Einkommen von 45.000 Euro zahlte durch die Preisanstiege 2022 und 2023 insgesamt 3.360 Euro, die Belastungen liegen relativ zum Nettoeinkommen bei 6,2 Prozent und 5,4 Prozent in den beiden Jahren.

Vom Staat gibt es 808 Euro Entlastungen, es bleibt eine Lücke von 2.552 Euro. Bekommt der Single die volle steuerfreie Einmalzahlung vom Arbeitgeber, wurde er um 448 Euro überkompensiert. Die größte Lücke bleibt bei Gutverdienern: Bei Singles mit einem Einkommen von 75.000 Euro bleibt nach staatlicher Entlastung eine Lücke von 2.861 Euro – sofern es vom Arbeitgeber keine Inflationsausgleichsprämie gibt. Bei Familien mit 120.000 Euro Jahreseinkommen bleibt eine Lücke von rund 6.000 Euro.

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IW: Entlastungen in Energiekrise übersteigen teilweise Belastungen

Zusammenfassung

– Die “Entlastungspakete” der Bundesregierung haben die Belastungen durch die Energiekrise in manchen Haushalten überkompensiert, laut einer Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).
– Die Politik hat es durch diese Hilfspakete geschafft, die inflationsbedingten Belastungen für Privathaushalte “substanziell” abzufedern.
– Ein vollständiger Ausgleich wurde für Familien im niedrigen Einkommensbereich erreicht, die wohngeldberechtigt sind und von der Wohngeld-Plus Reform profitierten.
– Für Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen können die Belastungen ausgeglichen werden, wenn sie die staatlich subventionierte Inflationsausgleichsprämie vom Arbeitgeber erhalten.
– Laut einer Beispielrechnung des IW, könnte eine vierköpfige Familie mit einem Jahresbrutto von 40.000 Euro mehr Entlastungsleistungen bekommen, als zum Ausgleich der Mehrbelastungen nötig wäre.
– Staaten entlasten diese Familie um 8.543 Euro, was ein Plus von 3.155 Euro bedeutet.
– Hauptgründe für diese Entlastung sind die Erhöhungen des Wohngelds und des Kinderzuschlags, die Familien mit geringen Einkommen unterstützen.
– Singles mit einem Einkommen von 75.000 Euro und Familien mit 120.000 Euro Jahreseinkommen haben nach staatlicher Entlastung die größte Lücke, außer wenn sie eine Inflationsausgleichsprämie vom Arbeitgeber bekommen.

Fazit

Die drei “Entlastungspakete” der Bundesregierung in der Energiekrise haben nach einer Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zum Teil die Belastungen der Haushalte überkompensiert. Insbesondere Familien mit niedrigem Einkommen profitieren von den höheren Leistungen der Wohngeld-Plus Reform. Auch Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen können die Belastungen ausgleichen, sofern sie die staatlich subventionierte Inflationsausgleichsprämie vom Arbeitgeber erhalten. Ein Beispiel des IW zeigt, dass eine vierköpfige Familie mit einem Jahresbrutto von 40.000 Euro mehr Entlastungsleistungen erhalten könnte, als benötigt. Weniger Staatshilfe erhalten kinderlose Normalverdiener und Gutverdiener.

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