Stark-Watzinger kann GEG-Folgen für Hochschulen nicht abschätzen

() – Das Bundesbildungsministerium kann die Auswirkungen des geplanten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf Hochschulen und Forschungseinrichtungen nicht abschätzen. Das zeigt die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Unionsfraktion, über die der “Tagesspiegel” berichtet.


Bei der Beantwortung des Katalogs mit 90 Fragen verweist Mario (FDP), parlamentarischer Staatssekretär im Forschungsministerium, immer wieder nur auf seine Vorbemerkung: Darin heißt es, für und Wissenschaft seien “ganz überwiegend” die Länder zuständig. Die Bundesregierung kenne daher weder den Gebäudebestand im Detail noch dessen heizungstechnische Ausstattung. Daher sei es der Bundesregierung auch nicht möglich, den Investitionsbedarf abzuschätzen, der sich aus dem GEG ergibt. Gleichzeitig macht Brandenburg deutlich, dass vom Bund keine zusätzliche Unterstützung zu erwarten ist: “Bei Bundeszuständigkeit müssen alle Sanierungen aus den geltenden Etats erbracht werden.” “Auch dieser Vorgang zeigt, dass Wissenschaft und in dieser Legislaturperiode am Kabinettstisch keine Stimme haben”, sagte Thomas Jarzombek, forschungspolitischer Sprecher der Unionsfraktion.

Ministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) habe im Kabinett einem Gesetz zugestimmt, “ohne die erheblichen Konsequenzen für ihren Geschäftsbereich qualitativ und quantitativ zu kennen” oder die finanziellen Auswirkungen abzuschätzen. Sie delegiere die Verantwortung ungeprüft auf die Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie die Länder. Gefragt hatte die Unionsfraktion nach Hochschulen, Studentenwohnheimen, Mensen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, der Alexander-von-Humboldt-Stiftung, dem Deutschen Akademischen Austauschdienst, der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und gemeinnützigen Forschungseinrichtungen. Für jeden der Bereiche wollte sie zum Beispiel in Erfahrung bringen, wie viele Gebäude es im entsprechenden Bereich gibt und wie viele davon mit Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridheizung und wasserstofffähiger Heizung beheizt werden.

Auch fragte die Union jeweils danach, in wie vielen Gebäuden in den kommenden zwei Jahren ein Austausch von Heizungen fällig sein könnte, welche weiteren Investitionen notwendig sein könnten und ob vom Bund Unterstützung vorgesehen sei. Die Anfrage wurde gestellt, bevor sich die Ampelkoalition nach einem heftigen Streit auf deutliche Änderungen beim GEG geeinigt hat.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bettina Stark-Watzinger

Stark-Watzinger kann GEG-Folgen für Hochschulen nicht abschätzen

Zusammenfassung

  • Bundesbildungsministerium kann Auswirkungen des geplanten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf Hochschulen und Forschungseinrichtungen nicht abschätzen
  • Verantwortung wird auf Länder, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen abgeschoben
  • Bundesregierung kennt den Gebäudebestand und dessen heizungstechnische Ausstattung nicht im Detail
  • Investitionsbedarf, der sich aus dem GEG ergibt, kann nicht eingeschätzt werden
  • Keine zusätzliche Unterstützung vom Bund erwartet
  • Unionsfraktion kritisiert, dass Wissenschaft und Forschung in dieser Legislaturperiode am Kabinettstisch keine Stimme haben

Fazit

Das Bundesbildungsministerium kann die Auswirkungen des geplanten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf Hochschulen und Forschungseinrichtungen nicht abschätzen, weil die Bundesregierung weder den Gebäudebestand noch dessen heizungstechnische Ausstattung kennt, so die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Unionsfraktion. Mario Brandenburg (FDP), parlamentarischer Staatssekretär im Forschungsministerium, macht deutlich, dass Bund keine zusätzliche Unterstützung gewähren werde und alle Sanierungen aus den geltenden Etats erbracht werden müssten.

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