Brüssel () – Die EU-Kommission hat am Dienstag milliardenschwere Finanzhilfen für die Ukraine vorgeschlagen. “Der heutige Vorschlag umfasst bis zu 50 Milliarden Euro für den Zeitraum 2024 bis 2027, um der Ukraine zu helfen, der Aggression zu widerstehen, und den Wiederaufbau eines modernen, wohlhabenden Landes zu ermöglichen”, sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
“Die EU hat versprochen, der Ukraine so lange wie nötig zur Seite zu stehen, und wir stehen zu unserem Wort.” Die Fazilität soll sich nach Vorstellung der Kommission aus Zuschüssen und Darlehen zusammensetzen und auch private Investoren für den Wiederaufbau mobilisieren. Zudem werde daran gearbeitet, dass im Rahmen der Finanzhilfe eingefrorene russische Vermögenswerte verwendet werden können, hieß es. Der Zweck der Finanzhilfe ist auf den Wiederaufbau beschränkt, Rüstungslieferungen und humanitäre Hilfe sollen weiterhin auf bisherige Weise erfolgen.
Der Vorschlag der Kommission soll im nächsten Schritt von den EU-Mitgliedsstaaten im Rat sowie im EU-Parlament diskutiert werden.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | EU-Kommission in Brüssel |
Zusammenfassung
- EU-Kommission schlägt milliardenschwere Finanzhilfen für die Ukraine vor
- Bis zu 50 Milliarden Euro für den Zeitraum 2024-2027
- Ziel: Ukraine bei Widerstand gegen Aggression unterstützen und Wiederaufbau ermöglichen
- Finanzierung aus Zuschüssen, Darlehen und privaten Investoren
- Möglichkeit der Nutzung eingefrorener russischer Vermögenswerte wird geprüft
- Finanzhilfe beschränkt auf Wiederaufbau, Rüstungslieferungen und humanitäre Hilfe separat
- Abstimmung mit EU-Mitgliedsstaaten und EU-Parlament erforderlich
Fazit
Die EU-Kommission schlägt Finanzhilfen in Höhe von bis zu 50 Milliarden Euro für die Ukraine zwischen 2024 und 2027 vor. Die Mittel sollen helfen, der russischen Aggression entgegenzutreten und den Wiederaufbau eines modernen, wohlhabenden Landes zu ermöglichen. Die Unterstützung soll aus Zuschüssen, Darlehen und privaten Investitionen bestehen. Eingefrorene russische Vermögenswerte könnten ebenfalls verwendet werden. Der Vorschlag muss noch von den EU-Mitgliedsstaaten und im EU-Parlament diskutiert werden. Rüstungslieferungen und humanitäre Hilfe sind von den Finanzhilfen ausgeschlossen.
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