- Europaabgeordneter Erik Marquardt (Grüne) hält EU-Pläne für gemeinsame europäische Asylpolitik für grundgesetzwidrig.
- Neue europäische Asylpolitik wird verhandelt, aber Menschenrechte dürfen nicht vernachlässigt werden.
- Möglichkeit, Menschen zurückzuführen, bevor Gericht entscheidet, ist menschenrechtlich fragwürdig.
- Drittstaaten dürfen nicht als sicher angesehen werden, wenn sie nur teilweise sicher sind.
- Eingriffe ins Asylrecht nicht vom Grundgesetz und EU-Grundrechten gedeckt.
- Schlechtere Bedingungen an Außengrenzen führen nicht zum Ziel, sondern zu mehr irregulärer Migration.
- Schrittweise Veränderungen sollten diskutiert werden, keine Ganz-oder-gar-nicht-Politik zulassen.
Brüssel () – Der Europaabgeordnete Erik Marquardt (Grüne) hält die Pläne der EU für eine gemeinsame europäische Asylpolitik für grundgesetzwidrig. “Es ist richtig, dass über eine neue europäische Asylpolitik verhandelt wird”, sagte er dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Mittwochausgaben).
“Aber man darf die Menschenrechte dabei nicht schleifen.” So sei die Möglichkeit, Menschen zurückzuführen, bevor ein Gericht über ihre Anträge entschieden hat, menschenrechtlich äußerst fragwürdig, erklärte Marquardt. “Fragwürdig ist auch, Drittstaaten als sicher anzusehen, wenn sie tatsächlich nur teilweise sicher sind. Beides wäre ein starker Eingriff in das Asylrecht und vom Grundgesetz und EU-Grundrechten nicht mehr gedeckt.” Marquardt kritisierte zudem, dass man das Ziel durch schlechtere Bedingungen an den Außengrenzen gar nicht erreiche. “Es wäre dann eher mit mehr irregulärer Migration nach Zentraleuropa zu rechnen”, sagte er. Dennoch dürfe man jetzt nicht aufgeben, sondern solle über schrittweise Veränderungen reden. “Die Lage muss sich bessern, und wir sollten keine Ganz-oder-gar-nicht-Politik zulassen.”
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Bildhinweis: | Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek |
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