Bund und Länder einigen sich im Whistleblower-Streit

  • Hinweisgeber können zukünftig auf Missstände in hinweisen, ohne Nachteile befürchten zu müssen.
  • Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern hat sich auf einen Kompromiss geeinigt.
  • Unternehmen müssen keine Meldestelle für anonyme Hinweise einrichten, dürfen aber interne Kommunikationskanäle anbieten.
  • Nur Unternehmen mit Millionenumsatz sind betroffen.
  • Bußgelder betragen 50.000 statt ursprünglich 100.000 Euro.
  • Das Gesetz gilt in vielen Bereichen, wie - und Umweltrecht sowie bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
  • Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern müssen binnen drei Monaten eigene Hinweisgebersysteme aufbauen.
  • Das Gesetz soll ab Mitte Juni gelten.

Berlin () – Hinweisgeber können in Zukunft in Unternehmen auf Missstände hinweisen, ohne selbst mit Nachteilen rechnen zu müssen. In der Nacht zum Freitag hat sich eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern auf einen Kompromiss verständigt, wie das “Handelsblatt” unter Berufung auf Verhandlungskreise berichtet.


SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler bestätigte die Einigung. “Die Verhandlungsatmosphäre war sehr gut, ernsthaft und konstruktiv”, sagte Fiedler dem “Handelsblatt”. Der Kompromiss sieht unter anderem vor, dass Unternehmen entgegen der ursprünglichen Pläne keine Meldestelle für anonyme Hinweise einrichten müssen. Dies hatten CDU und CSU auf Wunsch der abgelehnt, da damit womöglich erhebliche Kosten einhergegangen wären.

Stattdessen dürfen Unternehmen bevorzugt interne Kommunikationskanäle anbieten. “Ich finde das verschmerzbar, da ich fest davon ausgehe, dass alle Unternehmerinnen und Unternehmer auch ohne diese gesetzliche Verpflichtung so klug sind und solche Systeme anschaffen werden”, sagte Fiedler. Betroffen seien ohnehin nur Unternehmen, die einen Millionenumsatz erwirtschafteten. Auch sollen die Bußgelder statt der ursprünglich 100.000 Euro nur noch 50.000 Euro betragen.

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP setzte hingegen durch, dass das Gesetz in vielen Bereichen gilt, etwa im Lebensmittel- und Umweltrecht, bei Ordnungswidrigkeiten bis hin zu Straftaten. Die Regeln sehen vor, dass Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern binnen drei Monaten nach Inkrafttreten des eigene Hinweisgebersysteme aufbauen müssen. Unternehmen unterhalb der Schwelle haben Zeit bis Dezember. Das Gesetz selbst soll bereits ab Mitte Juni gelten, so der Kompromiss der Arbeitsgruppe.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Glasfassade an einem Bürohaus

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