Sparkassen wollen Klebetechnik gegen Automatensprengungen einsetzen

Sparkassen wollen Klebesysteme zum Schutz vor Angriffen auf Geldautomaten einsetzen.
– Bundesbank hat kürzlich grünes Licht für den Einsatz der Methode gegeben.
– Bei der Klebetechnik werden Geldscheine nach der Explosion zu einem Klumpen und lassen sich nicht mehr trennen.
– Zahl der Geldautomatensprengungen ist zuletzt stark gestiegen, bisherige Schutzmaßnahmen nicht ausreichend.
– Sparkassen lehnen gesetzliche Regelung für verstärkte Schutzmaßnahmen ab, halten gesetzliche Vorgabe für zu wenig flexibel.

() – Die deutschen Sparkassen wollen zum Schutz vor Angriffen auf Geldautomaten künftig auch auf Klebesysteme setzen. “Selbstverständlich werden die Sparkassen die Verklebetechnik so bald wie möglich an den Standorten, wo es Sinn ergibt, einsetzen”, sagte Joachim Schmalzl, Vorstand des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), dem “Handelsblatt” (Donnerstagsausgabe).


“Es ist ganz klar, dass wir diese zum Schutz vor Sprengungen anwenden müssen”, so der DSGV-Manager. Die Bundesbank hatte kürzlich grünes Licht für den Einsatz der Methode gegeben. Bei der Klebetechnik, die seit Längerem in den Niederlanden im Einsatz ist, werden die Geldscheine nach der Explosion zu einem Klumpen und lassen sich nicht mehr voneinander trennen. Die Zahl der Geldautomatensprengungen ist zuletzt stark gestiegen.

Die bisher üblichen Schutzmaßnahmen, darunter das Verfärben von Geldscheinen nach einer Explosion, schrecken die Täter nicht ausreichend ab. Mit 496 Fällen gab es 2022 so viele Sprengungen wie noch nie. In 211 Fällen waren davon Schmalzl zufolge Sparkassen betroffen. Die rund 360 Sparkassen sind Marktführer im mit privaten Kunden.

Bund und Länder erwägen, den Geldhäusern verstärkte Schutzmaßnahmen per Gesetz vorzuschreiben. Die Sparkassen lehnen eine gesetzliche Regelung ab. “Ein Gesetz führt nicht automatisch zu mehr ”, sagte Schmalzl. Die Motivation der Kreditinstitute, die Angriffe zu begrenzen, sei auch so sehr hoch.

Der Sparkassenmanager hält eine gesetzliche Vorgabe für zu wenig flexibel, weil die Täter ihre Angriffsmethoden ständig anpassten.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Berliner Sparkasse

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