Verkehrsministerium gegen Nachtflug- und Privatjetverbot

  • Bundesverkehrsministerium lehnt Privatjet- und Nachtflugverbot an deutschen Flughäfen ab
  • Arbeit an einheitlichen Standards und CO2-Kompensation im Luftverkehr auf europäischer und globaler Ebene
  • Unilaterale Verbote könnten einschränken und Wirtschaftsstandort schädigen
  • Nachtflüge wichtig für Lieferketten und internationale Konnektivität
  • Nachtflugregelungen sind Bestandteil der Flugplatzgenehmigungen, die von den Bundesländern erteilt werden

() – Das Bundesverkehrsministerium hat nach einem Privatjet- und Nachtflugverbot an deutschen Flughäfen eine Absage erteilt. “Auf europäischer und globaler Ebene arbeiten wir an einheitlichen Standards, verpflichtenden Beimischungsquoten von klimafreundlichen Kraftstoffen und an einem globalen System zur CO2-Kompensation im Luftverkehr”, sagte ein Ministeriumssprecher den Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland”.


Damit erreiche man mehr für den als mit unilateralen Verboten, die die Mobilität der Menschen einschränkten und dem Wirtschaftsstandort schadeten. Das Ministerium hob auch die Bedeutung von Nachtflügen für die Lieferketten hervor: “Deutschland ist auf ein funktionierendes Luftverkehrssystem mit einem guten Zugang zur Flughafeninfrastruktur angewiesen, um den internationalen Anschluss und die Flexibilität der Transportketten zu gewährleisten – das bedeutet an bestimmten Flughäfen auch Nachtflüge”, hieß es weiter. Ein 24-Stunden-Betrieb sei an bestimmten Standorten zur Wahrung der internationalen Konnektivität unerlässlich. “An den meisten deutschen Flughäfen findet während der Nachtstunden kein Flugbetrieb statt”, so der Sprecher weiter. Die Nachtflugregelungen seien Bestandteil der Flugplatzgenehmigungen, die von den Bundesländern erteilt würden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Flughafen /Bonn

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