Krings will zügige Nachbesserung von Kinderehe-Verbot

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  • Unionsfraktion im
  • Günter Krings (CDU)
  • Forderung an Bundesregierung, Nachbesserungen zum Verbot von Kinderehen zu liefern
  • Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Kinderehen im Grundsatz
  • Schutz von Minderjährigen vor im Ausland geschlossenen Ehen
  • Bis zum 30. Juni 2024 ergänzende Regelungen gefordert
  • Bundesregierung zum Handeln aufgefordert
  • Verhinderung der Legalisierung von Kinderehen in nach Mitte 2024
  • Berlin () – Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU) hat die Bundesregierung aufgefordert, die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Nachbesserungen zum Verbot von Kinderehen zügig zu liefern. “Mit seinem heute veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot von Kinderehen vollkommen zurecht im Grundsatz bestätigt”, sagte Krings.


    Der Schutz von vor im Ausland geschlossenen Ehen sei ein großer Fortschritt im Schutz von Minderjährigen, welchen die Ampel jetzt nicht gefährden dürfe. Das Bundesverfassungsgericht habe dem Gesetzgeber nun aufgegeben, bis zum 30. Juni 2024 ergänzende Regelungen zu Folgen der Unwirksamkeit der betroffenen Ehen zu schaffen, so der CDU-Politiker. Die Bundesregierung sei somit dringend zum Handeln aufgefordert, damit im Ausland geschlossene Kinderehen in Deutschland auch nach Mitte 2024 nicht vorbehaltlos legalisiert seien. “Es wäre unerträglich, wenn künftig Ehen von 14-Jährigen mit 40-Jährigen in Deutschland Bestand hätten”, sagte Krings.

    Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
    Bildhinweis: Ausgaben des BGB in einer Bibliothek

    Krings will zügige Nachbesserung von Kinderehe-Verbot

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