Bundeswehr-Sondervermögen soll für Wiederbeschaffung genutzt werden

() – Die Einigung der Ampel-Spitze auf eine Lösung der Haushaltskrise hat auch Konsequenzen für die Truppe. “Wenn die Waffen, die sie an die Ukraine abgibt, neu beschafft, dann können die Kosten künftig aus dem Sondervermögen beglichen werden”, sagte die Vorsitzende des Gremiums “Sondervermögen Bundeswehr”, Wiebke Esdar (SPD), dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgabe).


“Bis zur Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 18. Januar werden wir das geklärt haben.” Das Gremium begleitet die Bewirtschaftung des 100 Milliarden schweren – schuldenfinanzierten – Sonderfonds in beratender Funktion. “Bisher sind zwei Drittel des Sondervermögens gebunden”, sagte Esdar. Die Ausgaben lägen allein 2024 bei 520 Millionen Euro. Der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Verteidigungsausschusses, Henning Otte (CDU), kritisierte, es würden “Löcher mit Löchern gestopft”. Es sei aber “nicht Sinn der Sache, dass am vorbei das Sondervermögen genutzt wird, um der Ukraine Hilfe zu leisten”, so Otte. “Das Geld war ausschließlich zur Stärkung der Bundeswehr gedacht.” Die Wiederbeschaffung von an die Ukraine abgegebenen Waffen wird bisher aus dem “Einzelplan 60” finanziert. Er zählt weder zum regulären Verteidigungsetat noch zum im Grundgesetz verankerten 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen, sondern ist ein eigener Sondertopf des Bundeshaushalts. Wenn die die Wiederbeschaffung von Waffen nun aus dem Sondervermögen refinanzieren will, steht hieraus weniger Geld für die Material-Beschaffung der Truppe selbst zur Verfügung.

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Bildhinweis: Bundeswehr-Panzer “Leopard 2” (Archiv)

Bundeswehr-Sondervermögen soll für Wiederbeschaffung genutzt werden

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