Berlin () – Das sogenannte Krankenhaustransparenzgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbachs (SPD) kann vorerst nicht in Kraft treten. Der Bundesrat lehnte das Vorhaben am Freitag ab und rief den Vermittlungsausschuss an.
Es gilt als unwahrscheinlich, dass dort eine schnelle Einigung erzielt werden kann. Das von Lauterbach geplante staatliche Online-Verzeichnis über Leistungen und Behandlungsqualität von Kliniken gilt als zentraler Teil der geplanten Krankenhausreform. Durch das Gesetz sollen Patienten zukünftig erkennen können, welches Krankenhaus in ihrer Umgebung welche Leistungen anbietet und wie die Kliniken in Bezug auf ärztliches und pflegerisches Personal ausgestattet sind. Das Bundesgesundheitsministerium wollte dafür eigentlich ab dem kommenden Jahr ein entsprechendes Verzeichnis veröffentlichen – ein Zeitplan, der jetzt infrage steht.
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