Lauterbach will Rettungsdienst vereinheitlichen

() – Die “Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung” fordert einheitliche Vorgaben zu Organisation, Leistungsumfang, Qualität und Bezahlung des Rettungsdienstes. “Erreicht werden soll eine transparente, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte patientenzentrierte präklinische Notfallversorgung nach bundesweit vergleichbaren Vorgaben”, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Empfehlung der Kommission.


Das diene zugleich dem Ziel von Qualität und Wirtschaftlichkeit. “Unser Rettungsdienst braucht dringend eine Reform und klare Strukturen: einheitliche Standards, mehr Befugnisse, eine sinnvolle Vergütungssystematik”, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu den Vorschlägen. Diese werde man nun in die Reformpläne einfließen lassen, kündigte er weiter an. “Die Notfallversorgung darf nicht weiter selbst ein Reformnotfall bleiben”, so Lauterbach.

Dazu soll den Vorschlägen zufolge der Rettungsdienst im Sozialgesetzbuch V geregelt sowie Vorgaben für Mindestpersonalausstattung, Qualifikation und Weiterqualifizierung und Rettungsmittel festgelegt werden. Ferner soll es länderübergreifend einheitliche Qualitätsstandards geben, auf eine Million Einwohner soll dann eine Leitstelle kommen. Zudem schlägt die Kommission verpflichtende “Erste-Hilfe”-Kurse in Schulen und am Arbeitsplatz vor.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Karl Lauterbach am 07.09.2023

Lauterbach will Rettungsdienst vereinheitlichen

Zusammenfassung

  • Regierungskommission fordert einheitliche Vorgaben für Rettungsdienst.
  • Ziel ist transparente, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Notfallversorgung.
  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach unterstützt die Vorschläge.
  • Rettungsdienst soll im Sozialgesetzbuch V geregelt werden.
  • Vorgaben für Mindestpersonalausstattung, Qualifikation, Weiterqualifizierung und Rettungsmittel.
  • Länderübergreifende einheitliche Qualitätsstandards und Leitstellen.
  • Verpflichtende “Erste-Hilfe”-Kurse in Schulen und am Arbeitsplatz vorgeschlagen.

Fazit

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung fordert einheitliche Vorgaben für den Rettungsdienst in Bezug auf Organisation, Leistungsumfang, Qualität und Bezahlung. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte an, die Vorschläge in die Reformpläne einfließen zu lassen. Die Empfehlungen beinhalten unter anderem die Regelung des Rettungsdienstes im Sozialgesetzbuch V, Mindestvorgaben für Personal und Qualifikationen sowie verpflichtende Erste-Hilfe-Kurse in Schulen und am Arbeitsplatz.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH