Früherer Verfassungsrichter für neues Raubkunstgesetz

() – Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen , hat ein Raubkunstgesetz gefordert und den Umgang der Deutschen mit von den Nazis geraubten Kulturgütern scharf kritisiert. “Versprochen wurde schon viel, geschehen ist so gut wie nichts”, sagte er dem “Spiegel”.


Stattdessen komme es, so Papier, “oft zu einem unwürdigen Gezerre um Kunstwerke”. Seit 2017 steht Papier jener Mediationsstelle vor, die immer dann schlichten soll, wenn um solche unter Raubkunstverdacht stehende gestritten wird. Denn immer schmettern Museen und andere Institutionen die Rückgabeforderungen der Erben jüdischer Sammler ab, sprechen von legalen Erwerbungen. Doch prüfen darf die 2003 gegründete “Beratende Kommission” die Fälle nur, wenn beide das so wollen.

Auch sind die dann ausgesprochenen Empfehlungen nicht bindend. In der kommenden Woche feiert das Gremium sein 20-jähriges Bestehen. Dass seit der nur in 23 Fällen Empfehlungen ausgesprochen worden seien, sei der Konstruktion der Kommission geschuldet: “Dass wir nicht häufiger eingeschaltet werden, liegt wohl vor allem an der Abwehrhaltung heutiger Besitzer solch strittiger Kunst. Wir dürfen eben nur tätig werden, wenn beide Seiten dem zustimmen”, sagte Papier.

“Das ist eine der gravierendsten Fehlkonstruktionen im System. Statt das System zu kritisieren, wurde oft die Kommission diskreditiert.” Zu lösen sei das Problem nur mit der Schaffung eines Raubkunstgesetzes, das zugleich dem Ansehen Deutschlands dienen würde, so Papier. “Wir brauchen einen anderen Umgang mit der Raubkunst und dazu unbedingt eine gesetzliche Grundlage. Nur so würde auch die berechtigte Kritik im In- und Ausland verstummen, die sagt, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht willens oder hinreichend in der Lage ist, das NS-Unrecht im Hinblick auf die Kulturgüter wiedergutzumachen.”

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesverfassungsgericht (Archiv)

Früherer Verfassungsrichter für neues Raubkunstgesetz

Zusammenfassung

– Ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, fordert Raubkunstgesetz
– Kritisiert deutschen Umgang mit von Nazis geraubten Kulturgütern
– Papier leitet seit 2017 Mediationsstelle für Streitigkeiten um Raubkunstverdacht
– Beratende Kommission darf Fälle nur prüfen, wenn beide Parteien zustimmen
– Empfehlungen der Kommission sind nicht bindend
– Papier vermutet, dass Abwehrhaltung heutiger Kunstbesitzer Grund für geringe Anzahl an Empfehlungen ist
– Raubkunstgesetz würde dem Ansehen Deutschlands dienen und Kritik im In- und Ausland verstummen lassen

Fazit

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, fordert ein Raubkunstgesetz für einen besseren Umgang mit Kulturgütern, die von den Nazis geraubt wurden. Er kritisiert, dass bisher wenig geschehen ist und oft unwürdige Diskussionen um Kunstwerke entstehen. Papier ist der Leiter einer Mediationsstelle für strittige Kunst, deren Empfehlungen jedoch nicht bindend sind und nur tätig werden kann, wenn beide Parteien zustimmen. Ein Raubkunstgesetz würde dem Ansehen Deutschlands dienen und die Kritik im In- und Ausland zum Schweigen bringen.

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