Berlin () – CDU-Chef Friedrich Merz droht damit, die von der Ampel geplante Kindergrundsicherung nach einem Regierungswechsel wieder abzuschaffen. “Bei der Kindergrundsicherung wird der bürokratische Aufwand so hoch sein, dass am Ende des Tages bei den Kindern kaum etwas ankommt”, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben).
“2,4 Milliarden sollen ausgegeben werden – 500 Millionen davon für zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Das zeigt den ganzen Irrsinn.” Es dürfe keine neuen Gesetze geben, die mehr Bürokratie schaffen. Auf die Nachfrage, ob er die Kindergrundsicherung rückgängig machen würde, sagte der CDU-Chef: “Wir machen in jedem Fall das Heizungsgesetz dieser Bundesregierung rückgängig. Bei der Kindergrundsicherung schauen wir, was tatsächlich kommt.”
Der richtige Weg sei mehr Bildung für die Kinder, nicht mehr Transferleistungen für die Eltern. “Wir brauchen eine nationale Kraftanstrengung für Bildung und Integration für Kinder.” Die begrenzten Mittel aus öffentlichen Kassen müssten zielgenau bei den Kindern ankommen, die Förderung und bessere Bildung am meisten brauchen, so Merz.
“Immer höhere soziale Transferleistungen lösen nicht das Problem, das überhaupt erst zu Kinderarmut führt, und das ist mangelnde Bildung.”
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Friedrich Merz am 27.08.2023 |
Zusammenfassung
- CDU-Chef Friedrich Merz droht, Kindergrundsicherung nach Regierungswechsel abzuschaffen
- Merz kritisiert hohen bürokratischen Aufwand und geringe Effizienz der geplanten Maßnahme
- Er fordert stattdessen mehr Bildung und Integration für Kinder
- Begrenzte Mittel sollten zielgenau bei Kindern ankommen, die Förderung am meisten brauchen
Fazit
CDU-Chef Friedrich Merz kritisiert die von der Ampelkoalition geplante Kindergrundsicherung als bürokratisch und ineffizient. Er droht sogar mit einer Abschaffung der Leistung nach einem möglichen Regierungswechsel. Merz fordert stattdessen höhere Investitionen in Bildung und Integration für Kinder und zielgenauere Förderung von Schülern mit besonderem Bedarf.
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