Fotoautomaten-Anbieter kritisieren neue Verordnung für Ausweise

() – Anbieter von Fotoautomaten haben sich wegen einer geplanten Neuregelung für Passfotos in Beschwerdebriefen an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und die Präsidentin des Bundesamtes für in der Informationstechnik (BSI), Claudia Plattner, gewandt. Das berichtet das “Redaktionsnetzwerk ” (Mittwochausgabe).


Die Anbieter beschweren sich über eine vom Bundesinnenministerium vorgelegte neue Verordnung zur Herstellung von Personalausweisen, Reisepässen und vergleichbaren Aufenthaltsdokumenten. Demzufolge sollen von privaten Dienstleistern produzierte Fotos künftig nur noch dann zulässig sein, wenn sie von identifizierbaren Fotografen oder Fotoautomaten “im direkten Sichtfeld von Sachbearbeitern” stammen. Die Vorgabe sei “praxisfremd und für uns und andere Anbieter praktisch nicht erfüllbar”, schreibt die Geschäftsführerin der ME Group, Manuela Zimmermann, an Plattner. Die vorgesehene Regelung wirke sich “wettbewerblich diskriminierend auf unsere Geräte in Behörden aus, während die sogenannten `Selbstbedienungsterminals` der Bundesdruckerei diesen Einschränkungen nicht unterliegen”. Die Geschäftsführerin schreibt weiter, damit würden “etwa die unserer Fotoautomaten, über 2.000 Geräte, vom ausgeschlossen”. In der Folge seien weit über 100 Arbeitsplätze gefährdet. Der Bundesverband Biometriebildaufnahmen in Kommunen (Biokom) wendet sich mit denselben Argumenten an Faeser. Die Verordnung würde “das wirtschaftliche Aus und in Folge Arbeitsplatzverluste im dreistelligen Bereich bedeuten”, heißt es vom Verband.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Personalausweis (Archiv)

Fotoautomaten-Anbieter kritisieren neue Verordnung für Ausweise

Zusammenfassung

– Fotoautomaten-Anbieter beschweren sich bei Bundesinnenministerin Nancy Faeser und BSI-Präsidentin Claudia Plattner
– Neue Verordnung für Passfotos gefordert: Fotos nur noch von identifizierbaren Fotografen oder Fotoautomaten “im direkten Sichtfeld von Sachbearbeitern” zulässig
– ME Group Geschäftsführerin Manuela Zimmermann nennt Vorgabe “praxisfremd” und “wettbewerblich diskriminierend”
– Vorgesehene Regelung würde über 2.000 Fotoautomaten und über 100 Arbeitsplätze gefährden

Fazit

Anbieter von Fotoautomaten wenden sich in Beschwerdebriefen an Bundesinnenministerin Nancy Faeser und die Präsidentin des BSI, Claudia Plattner, wegen einer Neuregelung für Passfotos. Die neue Verordnung sieht vor, dass private Fotos nur noch zulässig sind, wenn sie von identifizierbaren Fotografen oder Fotoautomaten “im direkten Sichtfeld von Sachbearbeitern” stammen. Die Anbieter halten die Vorgabe für praxisfremd und diskriminierend gegenüber ihren Geräten, während Selbstbedienungsterminals der Bundesdruckerei von den Beschränkungen nicht betroffen sind. Die Regelung würde rund 2.000 Fotoautomaten vom Wettbewerb ausschließen und mehr als 100 Arbeitsplätze gefährden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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