Verordnung für mehr Recycling im Bau in Kraft getreten

() – Zum 1. August ist eine Verordnung in Kraft getreten, mit der die Verwendung mineralische Abfälle wie Bodenaushub, Bauschutt oder Schlacken bundeseinheitlich geregelt wird. Laut Bundesumweltministerium soll sie dafür sorgen, dass vermehrt recycelte Baustoffe zum Einsatz kommen: Qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe können nun ohne wasserrechtliche Erlaubnis bundesweit verwendet werden.


“Mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung gehen wir einen Riesenschritt in Richtung Kreislaufwirtschaft im Bausektor”, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Christian Kühn (Grüne). “Wir beenden die Kleinstaaterei bei der Frage der recycelten Baustoffe und schaffen bundesweit einheitliche Regeln.” Kühn kündigte an, dass im nächsten Schritt Sekundärbaustoffe, die qualitativ hochwertig und aus Umweltsicht unbedenklich sind, künftig nicht mehr als gelten sollen. “Damit werden sie auch für attraktiver. Keine Gemeinde will zum Beispiel einen Kindergarten aus Bauabfällen errichten, sondern aus guten Baustoffen, von denen keine Gesundheitsgefahren und andere Sicherheitsrisiken ausgehen.”

Dem Umweltministerium zufolge gehen rund 60 Prozent des Abfallaufkommens in auf mineralische Abfälle zurück. In mineralischen Abfällen stecke ein “enormes Recycling-Potenzial”, weil diese zu hochwertigen mineralischen Ersatzbaustoffen aufbereitet werden könnten, hieß es. Recycling-Baustoffe kommen derzeit vor allem beim Bau von Straßen, , befestigten Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwällen oder im Hochbau als Recycling-Beton zum Einsatz.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Straßenbau (Archiv)

Verordnung für mehr Recycling im Bau in Kraft getreten

Zusammenfassung

  • Verordnung zur Verwendung von mineralischen Abfällen wie Bodenaushub und Bauschutt tritt am 1. August in Kraft
  • Bundesumweltministerium will vermehrt recycelte Baustoffe einsetzen
  • Qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe können ohne wasserrechtliche Erlaubnis verwendet werden
  • Neue Ersatzbaustoffverordnung beendet Kleinstaaterei bei recycelten Baustoffen
  • Sekundärbaustoffe sollen künftig nicht mehr als Abfall gelten
  • 60 Prozent des Abfallaufkommens in Deutschland gehen auf mineralische Abfälle zurück
  • Großes Recycling-Potenzial in mineralischen Abfällen

Fazit

Seit dem 1. August gilt in Deutschland eine neue Verordnung, die die Verwendung von mineralischen Abfällen wie Bodenaushub, Bauschutt oder Schlacken regelt. Damit soll vermehrt auf recycelte Baustoffe zurückgegriffen werden. Die Verordnung erlaubt den bundesweiten Einsatz von qualitätsgeprüften Ersatzbaustoffen ohne wasserrechtliche Erlaubnis. In einem nächsten Schritt sollen hochwertige Sekundärbaustoffe, die aus Umweltsicht unbedenklich sind, künftig nicht mehr als Abfall gelten, um sie für Bauherren attraktiver zu machen. Mineralische Abfälle machen in Deutschland etwa 60 Prozent des Abfallaufkommens aus und bergen ein enormes Recycling-Potenzial.

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