Bundesnetzagentur verbietet gas.de Belieferung von Haushaltskunden

() – Die Bundesnetzagentur hat der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH die Tätigkeit als Energielieferant von Haushaltskunden untersagt. “Ein Energielieferant, der nicht den Anforderungen des genügt, darf am deutschen Energiemarkt nicht tätig sein”, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, am Freitag.


Gas.de hält nach Auffassung der Bundesnetzagentur die gesetzlichen Regeln nicht ein, “die einer sicheren und verbraucherfreundlichen Energieversorgung dienen”, wie es hieß. Die , die bis dahin besonders günstige Tarife anbot, hatte Ende 2021 die Belieferung all ihrer Haushaltskunden überraschend und quasi von einem Tag auf den anderen beendet, als die Gaspreise auf dem Weltmarkt nach oben schossen. Die Kunden mussten zunächst meist in die Grundversorgertarife wechseln, was viele örtliche Stadtwerke vor Probleme stellte und auch für die Kunden oft deutlich teurer war als ihr bisheriger Tarif. Im Frühjahr 2023, als die Großhandelspreise zurückgingen, wollte gas.de dann wieder in den Markt einsteigen. Die Bundesnetzagentur leitete daraufhin wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen die Vorgaben Energiewirtschaftgesetzes ein Verfahren zur möglichen Untersagung der Tätigkeit ein.

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Bundesnetzagentur verbietet gas.de Belieferung von Haushaltskunden

Zusammenfassung

– Bundesnetzagentur untersagt gas.de Versorgungsgesellschaft mbH die Tätigkeit als Energielieferant für Haushaltskunden
– gas.de hält laut Bundesnetzagentur gesetzlichen Regeln für sichere und verbraucherfreundliche Energieversorgung nicht ein
– Gas.de beendete Ende 2021 überraschend Belieferung aller Haushaltskunden, als Gaspreise auf dem Weltmarkt stiegen
– Kunden mussten in teurere Grundversorgertarife wechseln; viele Stadtwerke waren überfordert
– gas.de plant Wiedereinstieg in den Markt im Frühjahr 2023
– Bundesnetzagentur leitet Verfahren wegen Verdachts auf Verstoß gegen Energiewirtschaftsgesetz ein

Fazit

Die Bundesnetzagentur hat der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH die Tätigkeit als Energielieferant für Haushaltskunden untersagt, da sie die gesetzlichen Regeln für eine sichere und verbraucherfreundliche Energieversorgung nicht einhält. Gas.de hatte Ende 2021 überraschend die Belieferung aller Haushaltskunden eingestellt, was zu höheren Kosten für die Kunden und Problemen für örtliche Stadtwerke führte. Als Gas.de im Frühjahr 2023 wieder in den Markt einsteigen wollte, leitete die Bundesnetzagentur ein Verfahren zur möglichen Untersagung der Tätigkeit ein.

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