Patientenschützer dringen auf Suizidprävention

() – Vor der Abstimmung im zur Regelung der Suizidbeihilfe pochen Patientenschützer auf mehr Angebote zur Verhinderung von Selbstmorden. “Niemand kann am Donnerstag im Bundestag einem Suizidhilfe-Gesetz zustimmen, bevor die Suizidprävention in steht”, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der “Rheinischen Post”.


Kurzfristige Sprechstunden und Behandlungsplätze seien Mangelware. Auch fehlten aufsuchende Therapieangebote durch mobile Teams. “Seit über organisierte Suizidbeihilfe diskutiert wird, fordert der Bundestag den Ausbau der Suizidprävention. Schon 2017 gab es einen entsprechenden Antrag. Damals wurde die Bundesregierung vom Bundestag geschlossen aufgefordert, alle Maßnahmen zur Suizidprävention zu verstärken. Doch die Umsetzung des umfangreichen Katalogs blieb bis heute aus”, so Brysch.

Deshalb reiche es nicht aus, zum Schutz der betroffenen Menschen wieder über einen unverbindlichen Antrag abstimmen zu lassen. “Wenn es die Mitglieder des Parlaments tatsächlich ernst mit den Nöten der Betroffenen meinen, dann ist ein Gesetzentwurf zur Suizidprävention aus den eigenen Reihen längst überfällig”, sagte der Patientenschützer.

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Bildhinweis: Warnschild am Bahnhof

Patientenschützer dringen auf Suizidprävention

Zusammenfassung

– Vor Bundestagsabstimmung zur Regelung der Suizidbeihilfe fordern Patientenschützer mehr Angebote zur Verhinderung von Selbstmorden.
– Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, äußert, dass kein Suizidhilfe-Gesetz genehmigt werden kann, bevor die Suizidprävention in Deutschland feststeht.
– Es mangelt an kurzfristigen Sprechstunden, Behandlungsplätzen und aufsuchenden Therapieangeboten durch mobile Teams.
– Der Bundestag fordert seit den Diskussionen über organisierte Suizidbeihilfe einen Ausbau der Suizidprävention, jedoch fehlt bis heute die Umsetzung dieses Forderungskataloges.
– Ein unverbindlicher Antrag zur Suizidprävention reicht nicht aus, ein Gesetzentwurf aus den Reihen der Parlamentarier ist nötig.

Fazit

Vor der Bundestagsabstimmung zur Suizidbeihilfe fordert die Stiftung Patientenschutz mehr Maßnahmen zur Verhinderung von Selbstmorden. Deren Vorstand, Eugen Brysch, sprach sich gegen ein Suizidhilfe-Gesetz aus, solange die Suizidprävention in Deutschland nicht ausreichend geregelt ist. Er kritisierte die mangelnde Verfügbarkeit von kurzfristigen Sprechstunden und Behandlungsplätzen und forderte aufsuchende Therapieangebote durch mobile Teams. Brysch warf der Bundesregierung vor, trotz des Bundestages den Ausbau der Suizidprävention vernachlässigt zu haben. Er sagte, ein Gesetzentwurf zur Suizidprävention sei überfällig.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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