Kabinett billigt neuen deutsch-schweizerischen Polizeivertrag

() – Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Vertragsgesetzes zum neuen deutsch-schweizerischen Polizeivertrag beschlossen. Damit sollen die Voraussetzungen für dessen Inkrafttreten geschaffen werden, wie das Bundesinnenministerium am Mittwoch mitteilte.


Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und ihre schweizerische Amtskollegin Karin Keller-Sutter hatten den Vertrag im vergangenen Jahr in Berlin unterzeichnet. Der bisherige Vertrag stammt noch aus dem Jahr 1999 und habe einer “grundlegenden Neufassung, um der veränderten Sicherheitslage an den Grenzen gerecht zu werden” bedurft, so das Ministerium. “Wir schaffen damit die Grundlage für eine noch engere Zusammenarbeit unserer - und Zollbehörden, unsere Zusammenarbeit wird hierdurch weiter gestärkt und ausgeweitet, vor allem die Regelungen zur Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse im Nachbarstaat erlauben besonders effektive operative grenzüberschreitende Kooperationen”, ließ sich Faeser zitieren. Neue Regelungen zur polizeilichen Zusammenarbeit wurden laut dem Ministerium unter anderem zum Zeugen- und Opferschutz, zu polizeilichen Maßnahmen in Zügen und Schiffen, zur Beförderung von Personen, zu Grenzübertritten von Beamten zur Abwehr einer gegenwärtigen oder unmittelbaren Gefahr für Leib oder Leben, zu verkehrsbedingten Grenzübertritten und für eine engere Zusammenarbeit von Dokumentenberatern sowie Verbindungsbeamten aufgenommen. Der neue Vertrag tritt nach Verabschiedung des erforderlichen Vertragsgesetzes durch und Bundesrat in Kraft. unterhält mit allen seinen Nachbarstaaten bilaterale Abkommen zur grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit.

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Bildhinweis: Schweizer Polizist

Kabinett billigt neuen deutsch-schweizerischen Polizeivertrag

Zusammenfassung

– Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Vertragsgesetzes zum neuen deutsch-schweizerischen Polizeivertrag beschlossen.
– Dies ist die Vorraussetzung für dessen Inkrafttreten.
– Der neue Vertrag wurde von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und ihrer schweizerischen Amtskollegin Karin Keller-Sutter unterschrieben.
– Der frühere Vertrag aus dem Jahr 1999 benötigte eine grundlegende Überarbeitung aufgrund veränderter Sicherheitsbedingungen an den Grenzen.
– Das neue Abkommen stärkt und erweitert die Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Zollbehörden beider Länder.
– Neue Regelungen betreffen unter anderem den Zeugenschutz, polizeiliche Maßnahmen in Zügen und Schiffen, sowie Grenzübertritte von Beamten.
– Der Vertrag tritt nach seiner Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat in Kraft.
– Deutschland hat solche bilateralen Abkommen zur grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit mit allen Nachbarstaaten.

Fazit

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für einen neuen deutsch-schweizerischen Polizeivertrag verabschiedet, der die Voraussetzungen für dessen Inkrafttreten schaffen soll. Der bisherige Vertrag von 1999 musste einer Neufassung unterzogen werden, um den veränderten Sicherheitsbedingungen an den Grenzen gerecht zu werden. Mit dem neuen Vertrag wird die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden beider Länder gestärkt und ausgeweitet. Neue Regelungen beziehen sich insbesondere auf Zeugen- und Opferschutz, polizeiliche Maßnahmen in Zügen und Schiffen, und eine engere Zusammenarbeit zwischen Dokumentenberatern und Verbindungsbeamten. Nach Annahme des Vertragsgesetzes durch Bundestag und Bundesrat tritt der neue Vertrag in Kraft.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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