Füllstandsvorgaben für Gasspeicher sollen verlängert werden

() – Die im vergangenen Jahr eingeführten Füllstandsvorgaben für Gasspeicher in sollen für weitere zwei Jahre bis zum 1. April 2027 verlängert werden. Das geht aus dem Evaluierungsbericht zu den Gasspeicherregelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hervor, der am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.


Die entsprechenden Maßnahmen hätten hohe Füllstände der Gasspeicher sichergestellt und so “maßgeblich zur Versorgungssicherheit und Entspannung auf den Energiemärkten beigetragen”, hieß es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Das Zusammenspiel von marktlicher Befüllung und einem ergänzenden Tätigwerden des Marktgebietsverantwortlichen habe sich im vergangenen Krisenjahr “insgesamt bewährt”. Laut Gesetz müssen die Speicher zum 1. September zu 75 Prozent, zum 1. Oktober zu 85 Prozent, zum 1. November zu 95 Prozent und am 1. Februar immer noch zu 40 Prozent gefüllt sein. Derzeit liegt der Füllstand der deutschen Speicher im Schnitt bei rund 80 Prozent.

Das Zwischenziel für September von 75 Prozent wurde Anfang Juni erreicht. Das Wirtschaftsministerium kündigte an, eine änderung für die Verlängerung der Füllstandsvorgaben vorzubereiten und nach der parlamentarischen Sommerpause ins Kabinett und anschließend in den einzubringen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Gasspeicher

Füllstandsvorgaben für Gasspeicher sollen verlängert werden

Zusammenfassung

– Füllstandsvorgaben für Gasspeicher in Deutschland sollen bis zum 1. April 2027 verlängert werden.
– Entsprechende Gesetzesänderung wurde vom Bundeskabinett verabschiedet.
– Die Maßnahmen sicherten hohe Füllstände der Gasspeicher und trugen zur Versorgungssicherheit und Entspannung auf den Energiemärkten bei.
– Gesetzlich vorgeschriebene Füllstände: 1. September zu 75 Prozent, 1. Oktober zu 85 Prozent, 1. November zu 95 Prozent und immer noch zu 40 Prozent am 1. Februar.
– Derzeitiger durchschnittlicher Füllstand der deutschen Speicher liegt bei 80 Prozent.
– Das 75-Prozent-Zwischenziel für September wurde Anfang Juni erreicht.
– Das Wirtschaftsministerium plant, eine Gesetzesänderung zur Verlängerung der Füllstandsvorgaben vorzubereiten und nach der parlamentarischen Sommerpause ins Kabinett und anschließend in den Bundestag einzubringen.

Fazit

Die im letzten Jahr in Deutschland eingeführten Vorgaben für den Füllstand von Gasspeichern sollen bis zum 1. April 2027 verlängert werden. Laut Bericht des Bundeskabinetts haben die Maßnahmen zu hohen Füllständen der Speicher beigetragen und so die Versorgungssicherheit und Marktentspannung unterstützt. Eine Gesetzesänderung für die Verlängerung der Füllstandsvorgaben wird nach der parlamentarischen Sommerpause erwartet.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)