Deutlich mehr Beratungsanfragen bei Antidiskriminierungsstelle

() – Die Zahl der Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist im Jahr 2022 auf einen neuen Höchstwert gestiegen. Insgesamt hätten sich mit 8.827 Anfragen so viele Bürger wie nie zuvor bei der ADS gemeldet, heißt es im am Dienstag vorgestellten Jahresbericht der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman.


Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Anfragen damit um 14 Prozent, verglichen mit 2019 hat sie sich mehr als verdoppelt. Mehr als 6.600 Anfragen bezogen sich 2022 auf ein Diskriminierungsmerkmal, welches im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt ist. Dazu zählen Alter, Behinderung, Geschlecht, sexuelle Identität, und Weltanschauung sowie rassistische und antisemitische Diskriminierungen. In rund 2.200 Fällen meldeten sich , die sich aufgrund anderer Merkmale benachteiligt fühlten, zum Beispiel wegen des sozialen Status oder weil sie aufgrund der Elternschaft diskriminiert wurden.

Mit einem Anteil von 43 Prozent der Anfragen beschwerten sich Menschen am häufigsten über rassistische Diskriminierung. 27 Prozent der Fälle bezogen sich auf Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung, 21 Prozent wegen des Geschlechts, zehn Prozent der Anfragen gab es zu Benachteiligungen aufgrund des Alters, fünf Prozent bezogen sich auf Diskriminierungen wegen der Religion, vier Prozent auf Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität und ein Prozent auf Diskriminierungen zur Weltanschauung. “Immer mehr Menschen nehmen Diskriminierung nicht hin”, sagte Ataman. “Das belegen die ganz deutlich.”

Es gebe deutlich mehr Anfragen, als man entgegennehmen könne. “Ich will Menschen ermutigen, sich Diskriminierung nicht gefallen zu lassen. Und ich will, dass mehr Menschen wissen, dass Diskriminierung verboten ist”, fügte die Antidiskriminierungsbeauftragte hinzu. Außerdem wolle sie das AGG “zukunftsfähig” machen – zum Beispiel bei Diskriminierungen durch Systeme künstlicher Intelligenz.

Dafür kündigte Ataman mehrere Maßnahmen an: Unter anderem will sie die Antidiskriminierungsberatung flächendeckend ausbauen sowie eine Informationskampagne starten.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Frau mit Kopftuch und Frau ohne Kopftuch

Deutlich mehr Beratungsanfragen bei Antidiskriminierungsstelle

Zusammenfassung

– Zahl der Beratungsanfragen bei Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2022 auf Höchstwert
– Insgesamt 8.827 Anfragen, 14 Prozent mehr als im Vorjahr
– Mehr als 6.600 Anfragen zu Diskriminierungsmerkmalen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
– Rassistische Diskriminierung am häufigsten mit 43 Prozent der Anfragen
– Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman will AGG zukunftsfähig machen und Antidiskriminierungsberatung ausbauen

Fazit

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) verzeichnete 2022 mit 8.827 Anfragen einen Höchstwert. Das entspricht einem Anstieg von 14% im Vorjahresvergleich und einer Verdoppelung seit 2019. Über 6.600 Anfragen betrafen Diskriminierungsmerkmale, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt sind, wie Alter, Behinderung, Geschlecht, sexuelle Identität, Religion und Weltanschauung sowie rassistische und antisemitische Diskriminierungen. Rassistische Diskriminierung machte 43% der Anfragen aus, gefolgt von Diskriminierung aufgrund von Behinderungen (27%) und Geschlecht (21%). ADS-Beauftragte Ferda Ataman möchte das AGG zukunftsfähig gestalten und plant den Ausbau der Antidiskriminierungsberatung und Informationskampagnen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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