– Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, kritisiert die Pläne der Ampelkoalition zur Eindämmung von Racial Profiling
– Ataman sagt, der Entwurf greift zu kurz
– Beabsichtigte Novelle des Bundespolizeigesetzes soll Bundespolizisten dazu verpflichten, eine Kontrollquittung auszustellen
– Ataman fordert verpflichtende Kontrollquittungen, nicht nur auf Nachfrage
– Klarstellung notwendig, dass Kontrollen nicht an das äußere Erscheinungsbild anknüpfen dürfen
– Ataman: Personenkontrollen nach rassistischen Mustern sind Alltag und müssen Konsequenzen haben
Berlin () – Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hat die Pläne der Ampelkoalition zur Eindämmung von Racial Profiling kritisiert. “Der vorliegende Entwurf greift zu kurz”, sagte sie dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgabe).
Die beabsichtigte Novelle des Bundespolizeigesetzes soll Beamten der Bundespolizei verpflichten, auf Verlangen der Betroffenen eine Kontrollquittung auszustellen. “Die vorgesehenen Kontrollquittungen sind nur dann sinnvoll, wenn sie verpflichtend sind – und nicht nur auf Nachfrage ausgestellt werden. Wir wissen aus der Praxis, dass sich Betroffene oft nicht trauen, nach einer solchen Quittung zu fragen”, sagte Ataman. Außerdem vermisse sie eine Klarstellung, dass Kontrollen nicht an das äußere Erscheinungsbild anknüpfen dürften: “Ohne diese Klarstellung bei den Kontrollen wird es vermutlich weiterhin zu Racial Profiling kommen. Wir brauchen hier ganz präzise Regelungen im Gesetz.” Personenkontrollen nach rassistischen Mustern seien leider für viele Menschen in Deutschland Alltag. “Sie sind zwar verboten, müssen aber endlich Konsequenzen haben”, forderte Ataman.
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Bildhinweis: | Polizei |
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