Gesundheitsdaten künftig ohne Einwilligung für Forschung nutzbar

() – Die Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten sollen künftig ohne deren ausdrückliche Einwilligung für verschiedene Forschungszwecke und von den Krankenkassen zur Früherkennung zum Beispiel von Krebserkrankungen genutzt werden. Das geht aus dem Referentenentwurf aus dem von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für ein “Gesundheitsdatennutzungsgesetz” hervor, über den die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks ” (Mittwochausgaben) berichten.


Mit der Gesetzesänderung würden bürokratische und organisatorische Hürden bei der Datennutzung abgebaut, heißt es in dem Entwurf, der nun mit den anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt werden muss. Konkret können danach sämtliche in der elektronischen Patientenakte gespeicherten wie Befunde oder Laborwerte zum Beispiel von Pharmakonzernen für die Forschung verwendet werden – solange der einzelne Versicherte nicht aktiv widerspricht. Die Nutzung dieser Gesundheitsdaten, die pseudonymisiert vorliegen, muss bei einer neu zu schaffenden “Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten” beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt und genehmigt werden. Eine elektronische Patientenakte soll allen Versicherten ab Anfang 2025 automatisch zur Verfügung stehen. Neu ist zudem, dass die Krankenkassen künftig die Gesundheitsdaten ihrer Versicherten für die Steuerung der Versorgung nutzen dürfen. Auch hier gilt eine “Opt-out-Regelung” – die Versicherten müssen also aktiv widersprechen, wenn sie das nicht wollen. Die Datennutzung war bisher ausgeschlossen, um zu verhindern, dass die gesetzlichen Kassen besonders kranke und damit kostenintensive Versicherte vergraulen. Die von den Kassen erhobenen Daten dürfen zum Beispiel verwendet werden, um seltene Krankheiten oder Krebsrisiken früh zu erkennen oder gefährliche Wechselwirkungen beziehungsweise falsche Dosierungen bei Arzneimitteln zu entdecken. Im Entwurfstext ist allerdings von einer Begrenzung auf “schwerwiegende gesundheitliche Risiken” die Rede. Sofern eine konkrete Gefahr entdeckt wird, sind die Kassen verpflichtet, die Versicherten darüber umgehend zu informieren. “Diese Empfehlung ist als unverbindliche Empfehlung auszugestalten, medizinische Unterstützung eines Leistungserbringers in Anspruch zu nehmen”, heißt es in dem Entwurf.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Gesundheitsdaten künftig ohne Einwilligung für Forschung nutzbar

Zusammenfassung

  • Gesundheitsdaten von gesetzlich Versicherten sollen ohne explizite Zustimmung für Forschungszwecke genutzt werden.
  • Krankenkassen dürfen Daten zur Früherkennung von Krankheiten, wie Krebs, verwenden.
  • Bürokratische und organisatorische Hürden bei Datennutzung werden abgebaut.
  • Daten in elektronischer Patientenakte können von Pharmakonzernen verwendet werden, solange Versicherte nicht widersprechen.
  • Pseudonymisierte Gesundheitsdaten müssen bei einer neu zu schaffenden Stelle beantragt und genehmigt werden.
  • Elektronische Patientenakte soll ab 2025 automatisch allen Versicherten zur Verfügung stehen.
  • Krankenkassen dürfen Daten für Versorgungssteuerung nutzen – ebenfalls unter “Opt-out-Regelung”.
  • Datennutzung soll helfen, seltene Krankheiten, Krebsrisiken oder gefährliche Medikamentenwechselwirkungen frühzeitig zu erkennen.
  • Kassen müssen Versicherte über entdeckte Risiken informieren.

Fazit

Ein neuer Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums in Deutschland sieht vor, dass die Gesundheitsdaten gesetzlich Versicherter künftig auch ohne ihre ausdrückliche Einwilligung für Forschungszwecke und zur Früherkennung von Krankheiten genutzt werden dürfen. Eine Opt-out-Regelung ermöglicht den Versicherten jedoch, solchen Maßnahmen aktiv zu widersprechen. Unternehmen, die diese Daten nutzen wollen, müssen eine Genehmigung bei einer neu zu schaffenden zentralen Stelle beantragen. Die elektronische Patientenakte soll ab 2025 für alle Versicherten verfügbar sein, und Krankenkassen dürfen die Gesundheitsdaten ihrer Versicherten nun auch zur Steuerung der Versorgung nutzen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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