Berlin () – Die in der Pandemie erprobte telefonische Krankschreibung soll jetzt unbefristet eingeführt werden. Ärzte sollen bei Patienten, die keine schweren Krankheitssymptome haben, die Arbeitsunfähigkeit nach einer telefonischen Beratung feststellen können, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben) berichten.
Das Angebot soll sich jedoch ausschließlich auf in der jeweiligen ärztlichen Praxis “bekannte” Patienten beschränken, heißt es im neuen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Telefonische Krankschreibung erspare Patienten den Weg zum Arzt und erleichtere den Praxen die Arbeit, sagte der SPD-Politiker den Funke-Zeitungen. “Das macht Sinn bei Fällen ohne schwere Symptomatik.” Wer wolle, könne in solchen Fällen auch weiter zum Arzt gehen.
Ziel sei es aber, die überfüllten Praxen zu entlasten. Die zwischenzeitlich ausgelaufene Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese, die im Rahmen der Corona-Pandemie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gestattet wurde, habe sich in der Praxis als sinnvolle Entlastung erwiesen, heißt es im Gesetzentwurf.
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Bildhinweis: | Behandlungszimmer beim Arzt |
Zusammenfassung
- Telefonische Krankschreibung soll unbefristet eingeführt werden
- Gilt für Patienten ohne schwere Krankheitssymptome
- Angebot beschränkt auf “bekannte” Patienten in ärztlicher Praxis
- Teil des ALBVVG-Gesetzes von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)
- Ziel: Entlastung von überfüllten Praxen
- Sonderregelung während Corona-Pandemie als sinnvolle Entlastung erwiesen
Fazit
Die telefonische Krankschreibung, die während der Pandemie getestet wurde, soll in Deutschland unbefristet eingeführt werden. Dies gilt jedoch nur für bekannte Patienten ohne schwere Symptome. Damit sollen überfüllte Arztpraxen entlastet und Patienten der Weg zum Arzt erspart werden.