Berlin () – Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hat sich offen für eine Reduzierung der Briefzustellungstage bei der Deutschen Post gezeigt. “Noch ist die Post verpflichtet, sechs Tage die Woche zuzustellen, aber unsere Gesellschaft und unser Kommunikationsverhalten haben sich geändert”, sagte Müller den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben).
In anderen Ländern seien Zustellzeiten von zwei, drei oder vier Tagen normal. “Ich bin offen, dass so etwas auch hier möglich wird”, sagte der Netzagenturchef. Die Entscheidung liege aber beim Bundestag. Bei der Forderung der Post nach einer Portoerhöhung bremst Müller. “Im letzten Herbst und Winter hatten wir eine sehr große Zahl an Beschwerden – im Vergleich dazu haben die Beschwerden abgenommen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind sie immer noch höher. Ob man in dieser Situation das Porto erhöht, muss man sorgfältig prüfen”, sagte der Netzagenturchef. “Es gibt legitime Interessen der Post, aber wir müssen auch die Kunden im Blick haben.”
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Postbotin |
Zusammenfassung
- Präsident der Bundesnetzagentur offen für Reduzierung der Briefzustellungstage bei Deutscher Post.
- Post derzeit verpflichtet, sechs Tage die Woche zuzustellen.
- Zustellzeiten von zwei, drei oder vier Tagen in anderen Ländern normal.
- Bundestag entscheidet über Änderungen.
- Portoerhöhung der Deutschen Post muss sorgfältig geprüft werden.
Fazit
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hat sich offen für eine Verringerung der Briefzustellungstage bei der Deutschen Post gezeigt. “Noch ist die Post verpflichtet, sechs Tage die Woche zuzustellen, aber unsere Gesellschaft und unser Kommunikationsverhalten haben sich geändert”, sagte Müller. In anderen Ländern seien Zustellzeiten von zwei, drei oder vier Tagen normal.
- Drei Viertel der AfD-Anhänger finden Umgang mit Krah übertrieben - 2. Mai 2024
- Dax lässt nach – Anleger vorsichtiger - 2. Mai 2024
- SPD fordert von Buschmann Einlenken bei Vorratsdatenspeicherung - 2. Mai 2024