Kartellamt leitet Prüfverfahren gegen Fernwärmeanbieter ein

– Bundeskartellamt leitet weitere Prüfverfahren auf Grundlage der Energiepreisbremsen- ein
– Fokus auf Fernwärmeanbieter, die möglicherweise zu viel vom Staat erhalten haben
– Prüfverfahren bereits gegen Erdgas-Lieferanten durchgeführt, weitere Verfahren im Bereich geplant
– Ca. 15 Prozent der geltend gemachten Entlastungssummen für Q1 2023 betroffen
– Über hundert Wärmenetze unterschiedlicher Größe in verschiedenen deutschen Regionen betroffen
– Betroffene umfassen Stadtwerke, Regionalversorger und industrielle Anbieter
– Missbrauchsprüfung problematisch, da Fernwärme einer der letzten unregulierten natürlichen Monopolmärkte ist
– Bei Verstößen müssen unrechtmäßig erlangte Ausgleichszahlungen zurückgezahlt werden, Geldbußen möglich

() – Das Bundeskartellamt hat weitere Prüfverfahren auf der Grundlage der Energiepreisbremsen-Gesetze eingeleitet. Konkret gehe es um Fernwärmeanbieter, die möglicherweise zu viel Geld vom Staat wegen der Energiepreisbremsen erhalten haben, teilte die Behörde am Dienstag mit.


Entsprechende Prüfverfahren führte das Bundesamt bereits gegen Erdgas-Lieferanten durch, weitere Verfahren im Bereich Strom sind geplant. “Wie schon bei Erdgas, decken die eingeleiteten Verfahren auch im Wärme-Bereich ca. 15 Prozent der bislang für das erste Quartal 2023 geltend gemachten Entlastungssummen ab”, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Es seien “weit über hundert Wärmenetze unterschiedlichster Größe in verschiedenen Regionen Deutschlands” betroffen. Bei den betroffenen Unternehmen handelt es laut Kartellamt nicht nur um Stadtwerke und Regionalversorger, sondern auch um industrielle Anbieter, die Kunden unterschiedlicher Größe in ihrer unmittelbaren Umgebung versorgen.

Dabei sei für die Missbrauchsprüfung des Sektors problematisch, dass es sich um einen der “letzten unregulierten natürlichen Monopolmärkten Deutschlands” handele, so die Behörde. Es gebe, anders als bei Strom und Gas, keine behördlich geprüften Netzkosten oder gesetzlich reguliertes “Unbundling”. Sollten Verstöße festgestellt werden, so müssen unrechtmäßig erlangte Ausgleichszahlungen an den Staat zurückgezahlt werden. Auch die Verhängung von Geldbußen ist möglich.

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Kartellamt leitet Prüfverfahren gegen Fernwärmeanbieter ein

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