Bundesrechnungshof beanstandet Steuerermäßigungen für Oldtimer

– Bundesrechnungshof kritisiert Bundesfinanzminister Christian Lindner wegen unangemessener Subventionierung von Oldtimern
– Forderung nach Korrektur der Kfz-Steuer
– Ursprüngliches Ziel: steuerliche Entlastung für historische Sammlerstücke
– Kritik: günstige Oldtimer-Besteuerung begünstigt auch ältere Alltagsfahrzeuge
– Fahrzeuge mit “H”-Kennzeichen dreifach gestiegen, Mindereinnahmen von 170 Millionen jährlich
– Rechnungshof: nicht angemessen, Alltagsfahrzeuge mit hohen Emissionen steuerlich zu favorisieren
– Forderung nach Beseitigung dieser Fehlentwicklung
– Oldtimerpauschale bei Kfz-Steuer seit 1997, Vorteil von mehreren Hundert Euro im Jahr möglich
– Oldtimer von Fahrverboten in Umweltzonen befreit, unabhängig von individuellen Emissionen
– Zunahme von Alltagsfahrzeugen mit Oldtimer-Status seit 2007, von 135.000 auf 391.000 im Jahr 2020
– Erwarten weitere Zunahme und steigende Mindereinnahmen wegen höherer Produktionszahlen und Langlebigkeit von Fahrzeugen

() – Der Bundesrechnungshof wirft Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vor, Besitzer von Oldtimern unangemessen zu subventionieren und fordert daher umgehend eine Korrektur der Kfz-Steuer. Ursprüngliches Ziel des Gesetzgebers sei es gewesen, nur solche Oldtimer steuerlich zu entlasten, die als “historische Sammlerstücke zur des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes” eingesetzt würden, heißt es in einem Bericht des Rechnungshofs, über den die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks ” in ihren Mittwochsausgaben berichten.


Inzwischen würden im Rahmen der günstigeren Oldtimer-Besteuerung aber auch ältere Fahrzeuge subventioniert, die im Alltag als übliche Verkehrsmittel eingesetzt würden, so die Kritik der Rechnungsprüfer. Dadurch sei die Zahl der Fahrzeuge mit einem “H”-Kennzeichen rasant auf das Dreifache des ursprünglich angenommenen Fahrzeugbestandes angewachsen. Die verursachten Mindereinnahmen beziffern die Prüfer auf jährlich 170 Millionen Euro. “In Zeiten des Klimaschutzes ist es weder angemessen noch zeitgemäß, Alltagsfahrzeuge mit hohen Emissionen steuerlich zu begünstigen”, kritisiert der Rechnungshof.

Er halte es daher für “zwingend” notwendig, diese Fehlentwicklungen zu beseitigen. Für ältere Fahrzeuge, die als Oldtimer eingestuft sind, ist seit 1997 bei der Kfz-Steuer eine Pauschale fällig, die in der Regel niedriger ist als die reguläre Besteuerung nach den üblichen Kriterien wie Hubraum oder Schadstoffemissionen. Der Vorteil kann mehrere Hundert Euro im Jahr betragen. Zudem sind Oldtimer mit H-Kennzeichen von Fahrverboten in Umweltzonen befreit, und zwar unabhängig von ihren individuellen Emissionen.

Laut Bundesrechnungshof führt eine im Jahr 2007 leicht gelockerte Vorschrift dazu, dass immer mehr Alltagsfahrzeuge den Oldtimer-Status erhalten. Während die Bundesregierung anfangs von 135.000 Fahrzeugen ausging, ist der Bestand den Angaben zufolge bis 2020 auf 391.000 angewachsen. “Aufgrund der höheren Produktionszahlen und der Langlebigkeit der Fahrzeuge überschreiten zukünftig immer mehr Alltagsfahrzeuge die 30-Jahres-Grenze für die Einordnung als Oldtimer, sodass die Mindereinnahmen weiter steigen”, heißt es in dem Bericht.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Hund in einem Oldtimer

Bundesrechnungshof beanstandet Steuerermäßigungen für Oldtimer

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