Schlichter legen Empfehlung im Tarifstreit vor

  • Schlichtungskommission legt Empfehlung im Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst vor
  • Vorschlag beinhaltet gestaffelten Inflationsausgleich und lineare Lohnerhöhung
  • Inflationsausgleich soll 3.000 betragen und von Juni bis Februar gezahlt werden
  • Tabellenentgelte sollen ab 1. März 2024 um 200 Euro und dann um 5,5% erhöht werden
  • Vereinbarung soll ab Januar 2023 für 24 Monate gelten
  • Tarifparteien werden auf Basis der Schlichtungsempfehlung Verhandlungen wieder aufnehmen

() – Im Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst hat die Schlichtungskommission eine Empfehlung vorgelegt. Der Vorschlag beinhaltet demnach gestaffelte Inflationsausgleichszahlungen sowie eine lineare Lohnerhöhung, teilte die Gewerkschaft Verdi am Samstag mit.


Der Inflationsausgleich soll sich auf ein Gesamtvolumen von 3.000 Euro belaufen und von Juni bis Februar gezahlt werden. Die Tabellenentgelte sollen ab dem 1. März 2024 zunächst um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent erhöht werden. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht werde, werde der betreffende Erhöhungsbetrag dann auf 340 Euro gesetzt. Die Vereinbarung soll ab Januar 2023 für 24 Monate laufen.

Der Mix aus Inflationsausgleich und linearer Erhöhung sei ein “fairer Interessenausgleich, für den natürlich auch viel in die Hand genommen werden muss – eine gute in einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst”, sagte der Vorsitzende der Schlichtungskommission von der Arbeitnehmerseite, Hans-Henning Lühr. Der von Arbeitgeberseite berufene Vorsitzende Georg Milbradt sagte zu der Empfehlung: “Unter Berücksichtigung der hohen Inflationsraten, der Interessen der Beschäftigten aber auch der Steuer- und Gebührenzahler kann ich trotz der ungewöhnlichen Höhe die Empfehlung der Schlichtungskommission mittragen und hoffe auf eine schnelle und einvernehmliche Regelung des Tarifkonflikts auf dieser Basis.” Auf Basis der Schlichtungsempfehlung werden die Tarifparteien am kommenden Samstag, die Tarifverhandlungen in wieder aufnehmen. Das Schlichtungsverfahren war von Bund und Kommunen am 30. März 2023 auf Grundlage der gültigen Schlichtungsvereinbarung eingeleitet worden.

Zuvor hatten die Gewerkschaften das Scheitern der Verhandlungen in der dritten Runde erklärt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Streik

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