Ermittelungen wegen Maillöschung im Bundesfinanzministerium

() – Die Bundesregierung gerät mit ihrer Praxis der Löschung von E-Mails von Bundesministern und Staatssekretären unter Druck. Ausgelöst durch eine Strafanzeige des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Fabio De Masi hat die Berliner Staatsanwaltschaft jetzt Ermittlungen gegen unbekannt aufgenommen, berichtet die “Welt am Sonntag”.


Es geht um Mails, die der damalige Staatssekretär im Finanzministerium und heutige Kanzleramtschef, Wolfgang Schmidt (SPD), mit dem Unternehmer Nicolaus von Rintelen ausgetauscht hatte, die aber nicht mehr auffindbar sind. Der Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage der Zeitung die Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Bei einer Anzeigeerstattung wie hier sei man “verpflichtet”, ein formelles Ermittlungsverfahren einzuleiten, so der Sprecher. Dennoch müsse die Anklagebehörde nun zunächst prüfen, “ob überhaupt ein Anfangsverdacht vorliegt”.

Fabio de Masi, der bis Ende 2021 für die Partei der Linken im Bundestag saß, beruft sich bei der Anzeige auf Paragraf 303a des Strafgesetzbuches. Wer rechtswidrig “löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert”, so heißt es dort, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. De Masis Anwalt spricht in seiner Strafanzeige, über die die “Welt am Sonntag” berichtet, von dem “Verdacht”, dass sich “Personen im Bundesministerium der ” strafbar gemacht hätten, indem sie das Delikt der “vollendeten Datenveränderung durch Löschung” begangen hätten. Hintergrund ist die Praxis der Bundesministerien, beim Ausscheiden von Ministern oder Staatssekretären deren persönliche dienstlichen Mailpostfächer zu löschen.

Anwälte des heute von Christian Lindner (FDP) geführten Finanzministeriums bestätigten im Mai 2023 in der “Welt am Sonntag”, dass auch dort die Löschung von Mailpostfächern bei Ausscheiden des Amtsträgers “üblich” sei. Das Finanzministerium verwies jetzt auf Anfrage auf ältere Stellungnahmen, wonach Löschungen von Mailpostfächern “nicht gegen geltendes ” stattfänden. Das heute von Wolfgang Schmidt geführte Kanzleramt wollte keine Fragen zu dem Vorgang beantworten. Ein zuständiger Regierungssprecher teilte mit, man könne sich nur zu Sachverhalten äußern, “die das Bundeskanzleramt betreffen”.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesfinanzministerium (Archiv)

Ermittelungen wegen Maillöschung im Bundesfinanzministerium

Zusammenfassung

– Bundesregierung gerät wegen Löschung von E-Mails von Bundesministern und Staatssekretären unter Druck
– Berliner Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen
– Untersuchung folgt auf Strafanzeige des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Fabio De Masi
– Ermittlungsverfahren notwendig bei Anzeigeerstattung, aber Anklagebehörde prüft zunächst Anfangsverdacht
– De Masi beruft sich auf Paragraf 303a des Strafgesetzbuches
– Anwälte des Finanzministeriums bestätigen Löschung von Mailpostfächern bei Ausscheiden des Amtsträgers als “üblich”

Fazit

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt aufgrund einer Strafanzeige des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Fabio De Masi gegen unbekannt wegen der Löschung von E-Mails von Bundesministern und Staatssekretären. Im Zentrum steht die Korrespondenz des heutigen Kanzleramtschefs Wolfgang Schmidt mit dem Unternehmer Nicolaus von Rintelen, die heute nicht mehr auffindbar ist.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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