Kabinett gibt grünes Licht für Bürgergeld-Erhöhung

() – Die Bundesregierung hat die geplante Erhöhung des Bürgergeldes auf den Weg gebracht. Eine entsprechende Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wurde am Mittwoch vom Kabinett beschlossen.


Demnach soll der Satz für Alleinstehende 2024 von 502 auf 563 Euro im Monat erhöht werden. Für den Lebenspartner soll es künftig 506 Euro geben und damit 55 Euro mehr. Für Kinder bis fünf Jahre sollen 357 Euro bekommen (+39 Euro), bei Kindern von sechs bis 13 Jahre sind es 390 Euro (+42 Euro), bei Jugendlichen bis 17 Jahre 471 Euro (+51 Euro). Bei Erwachsenen bis 25 Jahre, die noch bei den Eltern wohnen, steigt der Betrag um 49 Euro auf 451 Euro.

Das Bürgergeld hatte zu Beginn des laufenden Jahres die meist als “Hartz IV” bezeichnete Grundsicherung abgelöst. Mit einer Anhebung der Regelsätze reagiert die Bundesregierung auf die wegen der gestiegenen in vielen Bereichen des täglichen Bedarfs. Sozialverbände bemängeln, dass die Erhöhung zum zu spät komme und insgesamt trotzdem ungenügend bleibe. Aus der Union kam unterdessen Kritik an der Erhöhung: Nach Einschätzung von CDU-Chef Friedrich Merz ergibt sich aus der Anhebung ein Problem für das Lohnabstandsgebot, wonach staatliche Transferleistungen unter den Löhnen liegen sollten.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Passanten an einem Bürgergeld-Infostand (Archiv)

Kabinett gibt grünes Licht für Bürgergeld-Erhöhung

Zusammenfassung

  • Bundesregierung bringt geplante Erhöhung des Bürgergeldes auf den Weg
  • Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil beschlossen
  • 2024 soll der Satz für Alleinstehende von 502 auf 563 Euro im Monat erhöht werden
  • Lebenspartner erhalten künftig 506 Euro, 55 Euro mehr
  • Kinder bis fünf Jahre: 357 Euro (+39 Euro), sechs bis 13 Jahre: 390 Euro (+42 Euro), Jugendliche bis 17 Jahre: 471 Euro (+51 Euro)
  • Erwachsene bis 25 Jahre, die noch bei den Eltern wohnen, erhalten 49 Euro mehr, insgesamt 451 Euro
  • Bürgergeld löste Anfang des Jahres “Hartz IV” als Grundsicherung ab
  • Anhebung der Regelsätze als Reaktion auf gestiegene Preise wegen Inflation
  • Sozialverbände kritisieren verzögerte und ungenügende Erhöhung
  • CDU-Chef Friedrich Merz sieht Problem für Lohnabstandsgebot durch Erhöhung

Fazit

Die Bundesregierung hat die Erhöhung des Bürgergeldes ab 2024 beschlossen. Der Satz für Alleinstehende wird von 502 auf 563 Euro pro Monat angehoben, für den Lebenspartner auf 506 Euro (+55 Euro). Kinder- und Jugendregelsätze steigen ebenfalls: 357 Euro für unter Fünfjährige (+39 Euro), 390 Euro für 6- bis 13-Jährige (+42 Euro), 471 Euro für Jugendliche bis 17 Jahre (+51 Euro) und 451 Euro für Erwachsene bis 25 Jahre, die noch bei ihren Eltern wohnen (+49 Euro). Die Erhöhung soll der gestiegenen Inflation entgegenwirken, doch Sozialverbände kritisieren sie als unzureichend und spät.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH