Finanzministerium plant keine längere Steuersenkung auf Gas

() – Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant offenbar nicht mit einer Verlängerung des gesenkten Umsatzsteuersatzes auf Gas über das kommende Frühjahr hinaus. “Nach der Gesetzeslage ist die Regelung bis zum 31. März 2024 befristet”, sagte ein BMF-Sprecher in Berlin der .


Der Gesetzgeber hatte mit dem “Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz” aufgrund des Anstiegs bei den Energiekosten infolge des -Kriegs den Umsatzsteuersatz für Gas- und Wärmelieferungen von 19 Prozent auf sieben Prozent abgesenkt. Das hatte nach Angaben von Statistikern die ohnehin schon hohe etwas gebremst, da Energiekosten einen vergleichsweise hohen Anteil an den Verbraucherausgaben haben. Mit dem Auslaufen der Regelung im Frühjahr droht dann der umgekehrte Effekt.

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Bildhinweis: Neue Gasheizung (Archiv)

Finanzministerium plant keine längere Steuersenkung auf Gas

Zusammenfassung

  • Bundesfinanzministerium plant keine Verlängerung des gesenkten Umsatzsteuersatzes auf Gas nach Frühjahr 2024
  • Umsatzsteuersatz für Gas- und Wärmelieferungen wurde wegen Energiekosten-Anstieg infolge des Ukraine-Kriegs von 19% auf 7% gesenkt
  • Senkung hatte Inflation etwas gebremst, Auslaufen der Regelung im Frühjahr könnte umgekehrten Effekt haben

Fazit

Das Bundesfinanzministerium plant offenbar nicht, den gesenkten Umsatzsteuersatz auf Gas über das Frühjahr 2024 hinaus zu verlängern. Die Regelung war eingeführt worden, um die Energiekosten infolge des Ukraine-Kriegs zu senken, indem der Steuersatz für Gas- und Wärmelieferungen von 19% auf 7% reduziert wurde.

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