Jobcenter-Termine dürfen aus "religiösen Gründen" abgesagt werden

() – Bürgergeld-Empfänger dürfen ab sofort Jobcenter-Termine auch aus religiösen Gründen absagen. Das berichtet “Bild” unter Berufung auf eine neue Weisung der Bundesagentur für (BA).


Danach müssen die Jobcenter Melde-Termine verschieben, wenn der Arbeitslose “glaubhaft vorträgt, an einem vorgesehenen Termin aus religiösen Gründen an der Wahrnehmung des Termins gehindert zu sein”. Dazu zählt die BA unter anderem “religiöse Feiertage, die den Religionsangehörigen bestimmte Verhaltensweisen auferlegen/vorgeben”, die sie am Besuch des Jobcenters hindern könnten. Das Arbeitsministerium hat die neue Weisung auf den Weg gebracht. Eine Sprecherin sagte “Bild”: “Hierdurch wird der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Religionsausübung im Rahmen des Bürgergeldes angemessen Rechnung getragen.”

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Bildhinweis: Agentur für Arbeit (Archiv)

Jobcenter-Termine dürfen aus "religiösen Gründen" abgesagt werden

Zusammenfassung

– Bürgergeld-Empfänger dürfen Jobcenter-Termine aus religiösen Gründen absagen
– Neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA)
– Jobcenter müssen Melde-Termine verschieben bei glaubhafter religiöser Begründung
– Hierdurch wird der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Religionsausübung Rechnung getragen.

Fazit

Empfänger von Bürgergeld in dürfen nun Jobcenter-Termine aus religiösen Gründen absagen. Jobcenter müssen die Termine verschieben, wenn der Arbeitslose glaubhaft darlegt, dass er aus religiösen Gründen verhindert ist. Zu den Gründen zählen etwa religiöse Feiertage, die bestimmte Verhaltensweisen vorgeben und den Besuch eines Jobcenters verhindern könnten.

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