Bund verzichtete seit 2020 auf Zahlungsansprüche in Milliardenhöhe

Berlin () – Der Bund hat in den vergangenen drei Jahren auf Einnahmen von knapp 16 Milliarden Euro verzichtet, weil das bei den Schuldnern nicht mehr oder nur schwer einzutreiben war. Davon entfielen 2,8 Milliarden Euro auf das Jahr 2022, berichtet die “Bild” (Freitagsausgabe) unter Berufung auf des Bundesfinanzministeriums.


Demnach wurden allein im vergangenen Jahr Ansprüche des Staates auf 620 Millionen Euro komplett erlassen. Darunter waren 260 Millionen Euro aus dem Bildungsetat. Laut Bundesbildungsministerium handelte es sich allerdings vor allem um die Rückzahlung von Bafög-Leistungen, die z.B. bei einer vorzeitigen Tilgung der Bafög-Darlehensschuld erlassen wurden. Im Corona-Jahr 2021 erließen die Ministerien Schuldnern sogar 7,5 Milliarden Euro. 2020 wurden 753 Millionen Euro erlassen. Wie die “Bild” weiter berichtet, hat der Bund seit 2020 weitere Zahlungsansprüche in Höhe von sieben Milliarden Euro befristet oder unbefristet niedergeschlagen. Das heißt: Die verzichten zeitweise oder dauerhaft auf die Einziehung des Geldes, weil beim Schuldner kein Geld zu holen ist oder die Kosten für die Einziehung des Geldes zu hoch sind. So wurden im vergangenen Jahr Ansprüche von einer Milliarde Euro befristet niedergeschlagen. Dabei handelte es sich um 621 Millionen Steuern. Betroffen waren laut Bundesfinanzministerium fast alle Steuerarten, vor allem Lohn-, Einkommen-, Ertrags- und Umsatzsteuer. Auf die Rückzahlung von 201 Millionen Euro verzichtete das Arbeitsministerium vorläufig. Dabei handelt es sich laut Ministerium vor allem um Hartz-IV-Leistungen oder Darlehen, die zu viel gezahlt wurden und bei den Empfängern derzeit nicht mehr einzutreiben sind.

Unbefristet niedergeschlagen wurden von den Bundesbehörden zudem Ansprüche auf 1,2 Milliarden Euro. Darunter waren weitere 968 Millionen Euro Steuerzahlungen, die bei den Bürgern und z.B. wegen Insolvenzen nicht mehr einzutreiben waren. Aber: Die befristet und unbefristet niedergeschlagenen Ansprüche des Staates verfallen nicht. Liegen Anhaltspunkte vor, die darauf hinweisen, dass die Schuldner wieder zu Geld gekommen sind, kann der Staat seine Ansprüche wieder geltend machen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Finanzministerium (Archiv)

Bund verzichtete seit 2020 auf Zahlungsansprüche in Milliardenhöhe

Zusammenfassung

  • Bund verzichtet auf Einnahmen von knapp 16 Milliarden Euro in den letzten drei Jahren
  • 2,8 Milliarden Euro entfallen auf das Jahr 2022
  • 2021 wurden Schuldnern 7,5 Milliarden Euro erlassen, 2020 wurden 753 Millionen Euro erlassen
  • Bundesbehörden schlagen weitere sieben Milliarden Euro befristet oder unbefristet nieder
  • Betroffen sind Steuern wie Lohn-, Einkommen-, Ertrags- und Umsatzsteuer
  • 201 Millionen Euro Verzicht auf Rückzahlung von Hartz-IV-Leistungen oder Darlehen, die zu viel gezahlt wurden
  • 1,2 Milliarden Euro unbefristet niedergeschlagene Ansprüche, darunter 968 Millionen Euro Steuerzahlungen
  • Staat kann Ansprüche wieder geltend machen, wenn Schuldner wieder zu Geld gekommen sind

Fazit

In den letzten drei Jahren hat die Bundesregierung auf Einnahmen von fast 16 Milliarden Euro verzichtet, da diese bei den Schuldnern nicht mehr oder nur schwer einzutreiben waren. Allein im Jahr 2022 entfielen davon 2,8 Milliarden Euro, wobei 620 Millionen Euro komplett erlassen wurden. Im Jahr 2021 verzichteten die Ministerien aufgrund der Corona-Pandemie sogar auf 7,5 Milliarden Euro. Seit 2020 wurden zudem weitere Zahlungsansprüche in Höhe von sieben Milliarden Euro befristet oder unbefristet niedergeschlagen. Betroffen waren fast alle Steuerarten sowie Hartz-IV-Leistungen und Darlehen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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