Deutlich weniger Anträge auf Pestizide in Naturschutzgebieten in NRW

– Erlass in zum Artenschutz in Naturschutzgebieten zeigt Wirkung
– Weniger landwirtschaftliche Betriebe beantragen Ausnahmegenehmigungen für Pestizideinsatz
– 2022: 246 Anträge; bis Ende Mai 2023: 137 Anträge
– Pauschale Ausnahmen vom Pestizidverbot abgeschafft, individuelle Entscheidungen jetzt
– Naturschutzbund NRW fordert allgemeine Strategie zur Pestizidreduktion in gesamter Agrarlandschaft
– Rheinischer Landwirtschaftsverband fordert alte Regelung zurück
– Betriebe, die auf Pflanzenschutzmittel verzichten, erhalten Entschädigung für Ernteeinbußen und Mehrarbeit

() – Ein Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen zum Artenschutz in Naturschutzgebieten zeigt offenbar Wirkung: Deutlich weniger landwirtschaftliche Betriebe als im vergangenen Jahr beantragen in diesem Jahr noch Ausnahmegenehmigungen für den Pestizideinsatz in diesen Bereichen. Das berichtet die “Rheinische Post” (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf aus dem NRW-Landwirtschaftsministerium.

Demnach gab es 2022 noch 246 solcher Anträge, in diesem Jahr waren es bis Ende Mai 137. “Damit ist der größte Teil der Anträge gestellt, es werden nur noch vereinzelt Anträge für Herbstkulturen oder Sonderkulturen erwartet”, hieß es aus dem Ministerium. Die Verfahren laufen noch, bis zu jenem Zeitpunkt seien 47 Genehmigungen erteilt worden. Im Jahr 2022 erhielten landwirtschaftliche Betriebe über den damaligen Härtefallerlass noch pauschale Ausnahmen vom geltenden Pestizidverbot, wenn mindestens 30 Prozent ihrer Flächen in einem Naturschutzgebiet liegen. Diese Regelung ist mit dem neuen Erlass abgeschafft, es wird individuell entschieden.

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Die Landesvorsitzende des Naturschutzbundes in NRW, Naderer, sagte der “Rheinischen Post”, die Regelungen gingen nicht weit genug. “Der Erlass bezieht sich auf einen Bruchteil landwirtschaftlicher Fläche insgesamt, da er ja nur auf die landwirtschaftlichen Flächen in Schutzgebieten bezogen ist. Was fehlt, ist eine allgemeine Strategie zur Pestizidreduktion in der gesamten Agrarlandschaft”, so Naderer. Der Präsident des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes, Bernhard Conzen, sagte dem Blatt hingegen: “Wir fordern die alte Regelung zurück.”

Er führte aus: “In meinen Augen ist es zu prüfen, ob es überhaupt mit dem Grundgesetz überein zu bringen ist, eine Einschränkung der Produktion zu verfügen und dann einen Ausgleich zu zahlen, der das überhaupt nicht auffängt.” Betriebe, die auf Pflanzenschutzmittel verzichten müssen, werden für Ernteeinbußen und Mehrarbeit mit 382 pro betroffenen Hektar Acker und Jahr entschädigt.

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Bildhinweis: Bauer auf Traktor

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