– EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf Mindeststandards für die strafrechtliche Ahndung von Verstößen gegen gemeinsame EU-Sanktionen
– Effektive Sanktionsdurchsetzung gegenüber Russland soll verbessert werden
– Strafbarkeit bestimmter Formen der Sanktionsumgehung, z.B. durch Verschleierungshandlungen
– Erweiterung der Einziehung von Erträgen aus bestimmten Umgehungstaten
– Mindestvorgaben an die Strafbarkeit, z.B. Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren für natürliche Personen
– Geldstrafen bis zu 40 Millionen Euro oder 5 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes für juristische Personen
– Verbesserung der Rahmenbedingungen für Strafverfolgung und justizielle Zusammenarbeit
– Schutz von Personen, die Verstöße gegen EU-Sanktionen melden, gemäß Hinweisgebergeberschutz-Richtlinie
Brüssel () – Die Mitgliedstaaten der EU haben sich am Mittwoch auf Mindeststandards für die strafrechtliche Ahndung von Verstößen gegen gemeinsame EU-Sanktionen geeinigt. Damit soll die effektive Sanktionsdurchsetzung gegenüber Russland verbessert werden, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte.
“Wir müssen den Sanktionsdruck auf Russland weiter verschärfen und die Sanktionsumgehung über Drittstaaten eindämmen”, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). “Mit der heutigen Einigung auf eine Allgemeine Ausrichtung des Rates rückt das gemeinsame Ziel in greifbare Nähe, Sanktionsbrüche künftig in allen EU-Mitgliedstaaten effektiv zu verfolgen und zu bestrafen.” Die Einigung im Rat der Ständigen Vertreter (AStV) sieht unter anderem die Strafbarkeit bestimmter Formen der Sanktionsumgehung etwa durch Verschleierungshandlungen vor. Zudem sollen Erträge aus bestimmten Umgehungstaten zukünftig “einer erweiterten Einziehung unterliegen”, so das Wirtschaftsministerium. Mindestvorgaben an die Strafbarkeit sehen bei natürlichen Personen im Höchstmaß eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor, beispielsweise bei Sanktionsverstößen, die Rüstungsgüter und sogenannte “Dual-Use-Güter” betreffen. Bei juristischen Personen bestehe in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Geldstrafen in Höhe von bis zu 40 Millionen Euro oder 5 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes vorzusehen, so das Ministerium. Auch die Rahmenbedingungen für die Strafverfolgung und die justizielle Zusammenarbeit sollen verbessert werden. So sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, “wirksame Ermittlungsinstrumente” vorzusehen. Personen, die Verstöße gegen EU-Sanktionen melden, sollen zukünftig nach den Vorgaben der Hinweisgebergeberschutz-Richtlinie geschützt werden, hieß es.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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