– Ehemaliger Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) bekommt Büro und Angestellte nicht zurück
– Verwaltungsgericht Berlin verkündet Entscheidung am Donnerstag
– Schröder klagt gegen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags
– Ausschuss stellt Altkanzler-Büro “ruhend”
– Schröder argumentiert Anspruch aufgrund von Staatspraxis, Gewohnheitsrecht und Gleichbehandlungsgrundsatz
– Er behauptet, fortwirkende Aufgaben aus seinem Amt weiterhin wahrzunehmen
Berlin () – Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) bekommt sein Büro samt Angestellten nicht zurück. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag verkündet.
Schröder hatte gegen den Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags geklagt, wonach sein Altkanzler-Büro “ruhend gestellt” worden ist. Der Ausschuss war der Meinung, dass Schröder keine fortwirkende Verpflichtung aus seinem früheren Amt mehr wahrnehme. Schröder hingegen ist der Auffassung, dass er einen Anspruch auf ein Büro mit der bisherigen Sach- und Stellenausstattung habe. Der Anspruch ergebe sich aus der bisherigen Staatspraxis, entstandenem Gewohnheitsrecht und dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
Alle Bundeskanzler a.D. hätten das Büro auf Lebenszeit erhalten, ohne dass darauf abgestellt worden sei, ob und wie lange sie fortwirkende Aufgaben aus ihrem Amt wahrgenommen hätten. Im Übrigen nehme er solche Aufgaben weiterhin wahr.
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Bildhinweis: | Gerhard Schröder |
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