Faeser will Sexualstrafrecht reformieren

– Innenministerin Nancy Faeser spricht sich für eine Entschärfung des Sexualstrafrechts aus
– Strafverschärfung führt dazu, dass für Austausch von Nacktbildern bestraft werden
– Faeser plädiert für Bewusstseinsbildung über Risiken statt harter strafrechtlicher Sanktionen
– Justizminister von Bund und Ländern verhandeln derzeit über Korrektur
– Verschärfter Paragraf 184b des Strafgesetzbuchs trifft häufig Jugendliche, z.B. beim “Sexting”
– Aufnahmen von Jungen und Mädchen unter 14 Jahren gelten als Kinderpornografie und sind ab Strafmündigkeit strafbar

() – Innenministerin Nancy Faeser hat sich für eine Entschärfung des Sexualstrafrechts ausgesprochen. “Eine Strafverschärfung hat dazu geführt, dass Jugendlichen empfindliche Strafen drohen, wenn sie untereinander Nacktbilder austauschen”, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben).


“Hier ist es wichtiger, ein Bewusstsein für die Risiken zu schaffen, wenn man privateste Dinge teilt, als mit harten strafrechtlichen Sanktionen vorzugehen.” Es gehe hierbei auch um Prioritäten. “Dann hätten die Ermittlungsbehörden auch mehr Luft, die wirklich schlimmen Taten zu bekämpfen”, so die Ministerin. Die Justizminister von Bund und Ländern verhandeln derzeit über eine Korrektur. Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte gelten seit 2021 als Verbrechen mit einer Mindesthaftstrafe von einem Jahr. Der verschärfte Paragraf 184b des Strafgesetzbuchs trifft aber häufig Jugendliche selbst – etwa beim “Sexting”, dem digitalen Austausch sexueller Fotos und Videos. Wenn sich Jungen und Mädchen unter 14 Jahren selbst beim Sex oder der Masturbation aufnehmen, gelten die Aufnahmen als Kinderpornografie, deren Besitz ab dem Erreichen der Strafmündigkeit als Verbrechen strafbar ist.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek

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