Beleidigungen im Straßenverkehr können teuer werden

Im alltäglichen Leben sind Beleidigungen im Straßenverkehr fast schon etwas Normales. Bei vielen Autofahrern sinkt offenbar rapide die Hemmschwelle, wenn sie im eigenen sitzen. Da wird der ausgestreckte Mittelfinger gezeigt und das böse Wort mit „A“ aus dem Fenster gebrüllt, oftmals, ohne an die rechtlichen Konsequenzen zu denken. Rein formell sind Beleidigungen im Straßenverkehr unter Zivilpersonen keine Ordnungswidrigkeit, teuer kann es aber trotzdem werden.

Beleidigungen im Straßenverkehr – gut zu wissen

Da Beleidigungen im Straßenverkehr keine Ordnungswidrigkeit darstellen, kann auch niemand bestraft werden. Falls derjenige, der beleidigt wurde, aber bei der Polizei einen Strafantrag stellen, dann sieht das Ganze schon anders aus. Problematisch wird es immer, wenn Aussage gegen Aussage steht. Die Gerichte neigen in diesen Fällen aber eher dazu, dem Beleidigten zu glauben. Vielfach verhängt das Gericht bei einer Beleidigung im Straßenverkehr zwischen zehn und 30 Tagessätze. Ein Tagessatz ist ein Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens. Wird die Zunge herausgestreckt, dann kostet dies im Schnitt 150 Euro, bei der sogenannten „Scheibenwischergeste“ sind es schon 350 Euro.

Wie teuer ist eine Beamtenbeleidigung?

Sehr vorsichtig müssen Autofahrer sein, wenn sie sich mit einem Ordnungshüter anlegen. Das, was unter Zivilpersonen keine Ordnungswidrigkeit ist, wird hier schnell zu einer Beamtenbeleidigung. Zwar gibt es keine explizit gesetzliche Definition für diese Art von Beleidigung, aber in der Regel landen alle, die einen Polizisten beleidigen, deutlich schneller vor Gericht. Dazu kommt, dass diese Beleidigungen strenger geahndet werden. In der gab es für die Aussage „Leck mich doch“ noch eine Geldstrafe von 300 Euro. Wer heute einen Polizeibeamten als „Alte Sau“ tituliert, ist mit 2500 Euro dabei. milde wird das Wort „Bulle“ bestraft, hier wird nur in seltenen Fällen ein Bußgeld verhängt.

Nicht nur Worte können teuer werden

Nicht nur die Worte, sondern auch ganz bestimmte Gesten beschäftigen die Verkehrsgerichte in immer öfter. Die falsche Geste kann wie ein falsches Wort als Beleidigung eines Beamten angesehen werden. So kann der ausgestreckte Mittelfinger schon mal 4000 Euro kosten, während es „nur“ 750 Euro sind, wenn der Vogel gezeigt wird. Im Vergleich dazu: Wer mit 100 Kilometern pro Stunde durch eine 30er-Zone brettert, muss 800 Euro zahlen.

Warum der „Oberförster“ ein Fehler war

Der Satz: -„Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang!“ klingt zwar lustig, ist aber eine Beamtenbeleidigung. Diese Erfahrung musste ein Autofahrer machen, der in eine Verkehrskontrolle kam. Der Beamte sah sich in seiner Ehre verletzt, der Staatsanwalt wollte den Autofahrer anklagen, aber das Gericht lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Zahlen musste der Autofahrer trotzdem. Die Strafe hielt sich allerdings in Grenzen, denn schließlich ist ein Förster ein ebenso ehrenwerter wie der eines Polizeibeamten.

Fazit zu Beleidigungen im Straßenverkehr

Keiner muss sich beschimpfen lassen, auch nicht im meist stressigen Straßenverkehr. Eine Beleidigung liegt nach Auffassung der Gerichte immer dann vor, wenn eine Person herabgewürdigt wird. Handelt es sich bei dieser Person um einen Polizeibeamten, dann wird dem Ansehen des Berufsstandes geschadet. Wer sich also beim Autofahren schnell aufregt, sollte die Hände am Steuer lassen und die Wörter, die vielleicht gerade durch den Sinn gehen, besser wieder vergessen. Ansonsten kann es passieren, dass der Autofahrer unter Umständen sehr tief in seinen Geldbeutel greifen muss.

Bild: @ depositphotos.com / tostphoto

Beleidigungen im Straßenverkehr können teuer werden

Ulrike Dietz