Lauterbach legt Eckpunkte zur Notfallreform vor

() – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die Eckpunkte einer Notfallreform vorgestellt, die unter anderem eine bessere Erreichbarkeit von Ärzten außerhalb der üblichen Sprechzeiten zu ermöglichen. Im Notfall sollten Patienten dort behandelt werden, wo sie am schnellsten und am besten versorgt werden, sagte er am Dienstag in Berlin.


“Das muss nicht immer das sein, in vielen Fällen ist die notdienstliche Akutversorgung sehr viel sinnvoller”, ergänzte er. Und häufig reiche auch der Besuch am nächsten Tag in der Hausarztpraxis. “Heute sind die Notfallzentren der Kliniken oft überfüllt, auch mit Patienten, die nicht im Krankenhaus versorgt werden müssten.”

“Um die Patienten besser zu steuern, werden wir die Notdienstnummern von Rettungsdienst (112) und KVen (116117) vernetzen, Integrierte Notfallzentren bundesweit an Krankenhäusern aufbauen und die ambulanten Notdienststrukturen stärken”, so Lauterbach.

Die Eckpunkte sehen vor: Um Patienten schneller einen Behandlungstermin zu vermitteln, sollen die Terminservicestellen ausgebaut und verstärkt werden und sich mit den Rettungsleitstellen vernetzen. Hierzu sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit Rettungsleitstellen künftig zwingend kooperieren und eine Überleitung von Hilfesuchenden, je nach Fall, ermöglichen. Zur Förderung der Terminservicestellen werden zusätzliche Mittel durch die gesetzliche und die KVen bereitgestellt.

Die notdienstliche Akutversorgung wird bundesweit vereinheitlicht. Dazu wird der Sicherstellungsauftrag der KVen konkretisiert. Sie müssen rund um die Uhr eine telemedizinische Versorgung sowie Hausbesuche insbesondere für immobile Patienten bereitstellen.

Die KVen erhalten gesetzlich die Möglichkeit, für den aufsuchenden Dienst auch qualifiziertes nicht ärztliches Personal einzubinden oder mit dem Rettungsdienst zu kooperieren (Gemeindenotfallsanitäter). Die ärztliche Kompetenz wird in diesen Fällen durch eine telemedizinische Anbindung dieser Dienste sichergestellt.

Um Patienten im Notfall gleich an die richtigen Strukturen zur Behandlung weiterzuleiten, sollen flächendeckend Integrierte Notfallzentren (INZ) sowie, dort, wo es die Kapazitäten zulassen, Integrierte Notfallzentren für und (KINZ) eingerichtet werden. INZ und KINZ bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer zentralen Ersteinschätzungsstelle (“gemeinsamer Tresen”) und einer KV-Notdienstpraxis in unmittelbarer Nähe.

Die Kooperationspartner der INZ sollen sich zudem digital vernetzen, um Behandlungsdaten schnell austauschen zu können. Die Öffnungszeiten der INZ werden gesetzlich festgelegt: (Wochenende/Feiertage: 9 Uhr bis 21 Uhr, Mittwoch/Freitag: 14 Uhr bis 21 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 18 Uhr bis 21 Uhr). Abweichungen davon sind im Einzelfall möglich, wenn die notdienstliche Versorgung anderweitig sichergestellt ist.

Durch eine Anbindung an eine Terminservicestelle sollen Patienten in INZ auch geeignete Termine für eine Weiterbehandlung angeboten werden können. Zudem soll auch die Abgabe von kurzfristig benötigten Arzneimitteln ermöglicht werden. Hierzu können die Integrierten Notfallzentren mit Apotheken in unmittelbarer Nähe Kooperationsvereinbarungen treffen.

Damit Patienten nach Behandlung in einer Notdienstpraxis oder bei einem Hausbesuch nicht anschließend noch einmal in eine Hausarztpraxis gehen müssen, nur um eine Krankschreibung zu erhalten, soll auch den INZ sowie dem aufsuchenden Notdienst die Ausstellung der Krankschreibung ermöglicht werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Ärztehaus (Archiv)

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